Der Reisemangel im Falle der Änderung des Abflugortes

Wenn man sich auf eine Reise freut und diese gebucht hat, dann geht mit dieser Tatsache die genaue und gute Planung der Reise einher. Man möchte schließlich zu der richtigen Zeit am richtigen Ort sein und sorgt unter anderem auch dafür, dass man die Fahrt bis hin zum Flughafen gut und logistisch organisiert. Schließlich steht der Flughafen, an welchem man sich mit dem Flugzeug auf die Reise begeben möchte, bereits fest und man hat möglicherweise bereits den Stellplatz für das Auto gemietet, sich ein Taxi für diesen Tag bestellt und bereit gehalten oder einen Verwandten oder Bekannten um eine Fahrt zum Flughafen gebeten. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn sich die Fluggesellschaft, über welche man seinen Flug gebucht hat, dafür entscheidet, den Abflugort zu ändern.

Die Änderung bedeutet ein Reisemangel

Konkret kann für einen solchen ärgerlichen, und für die Betroffenen äußerst aufwendigen Vorfall das Beispiel einer Familie aus Berlin genannt werden. Da Berlin über einen Flughafen verfügt und man sich als Reisender in der Regel immer für den nahegelegensten Flughafen entscheidet, wenn man verreisen möchte, hat diese Familie einen Flug von dem Flughafen Berlin aus in die Türkei gebucht.
Anstatt, wie es in der Buchung zunächst bestätigt wurde, in Berlin zu starten, entschied sich die Gesellschaft kurzerhand dazu doch nicht in Berlin, sondern in Leipzig zu starten. Diese Tatsache bedeutete für die Familie einen sehr viel größeren Aufwand und auch mehr Kosten. Denn auch wenn sich die Fluggesellschaften durch die Klausel „Details & Flugzeiten unverbindlich“ absichern wollen – so einfach ist es jedoch nicht.

Die Kosten und der Aufwand für die Betroffenen

In dem genannten Beispiel der Familie aus Berlin, hatte sich die Familie eigentlich dazu entschlossen die Reise auf Grund des geänderten Abflugortes nicht antreten zu wollen. Die Familie machte der Fluggesellschaft ein Vergleichsangebot, welches jedoch durch diese abgelehnt wurde. Aus diesem Grund führte die Familie die Reise dennoch durch. Der Antritt der Reise mit dem geänderten Abflugort bedeutete für die Familie jedoch eine längere Anfahrt zum Flughafen und höhere Kosten. Um genau zu sein, ist die Familie eine Reise angetreten, welche diese so nie gebucht hatte.  Zudem hätte die Familie diese Reise nicht gebucht, wenn diese mit dem Abflugort Leipzig zum Angebot gestanden wäre.

Außerdem gab die Familie an, dass die Reise sie 500 Euro weniger gekostet hätte, wenn sie die Reise direkt ab Leipzig gebucht hätten.
Da sie aber auf Grund der Nähe zum Flughafen Berlin die Fahrt nicht auf sich nehmen wollten, hatten sie die höheren Kosten in Kauf genommen. Durch die Änderung des Abflugortes waren sie jedoch dazu gezwungen eine Reise anzutreten, welche sie, wenn sie sie direkt ab Leipzig gebucht hatten, für viel weniger Geld hätten haben können. Dazu kommen die Kosten und der Aufwand für die Fahrt nach Leipzig und zurück nach Berlin. Der Kläger forderte auf Grund dieser Ereignisse die Minderung des Preises der Reise in Höhe von 100 Prozent und einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 19 Euro. Diese verlangte der Kläger, da diesem auf Grund der Änderung des Abflugortes Kosten für die Inanspruchnahme einer Hundepension entstanden waren.

Die Fluggastrechte verbessern sich

Die Union aus CDU und CSU hat eine gesetzliche Verschärfung der Fluggastrechte in ganz Europa vorgeschlagen. Darauf hat der zuständige Luftfahrtverband BDL nun mit Zurückhaltung reagiert und erklärt, dass die Fluggastrechte bereits gut durchzusetzen sind.

Verbesserung der Fluggastrechte

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL erklärt außerdem weiter, dass sich in Deutschland für Fluggäste bereits viel verbessert hätte. So sei die Durchsetzung von Entschädigungen für gestrichene oder verspätete Flüge mit Hilfe der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP verbessert worden. Die Reisenden haben dadurch die Möglichkeit, sich lange Prozesse, Gerichtskosten und die Kosten für die Dienste von Inkassounternehmen zu sparen. Die Fraktion von CDU und CSU widerspricht diesen Argumenten jedoch und hält es für notwendig, dass die Verbraucher ihre Rechte noch besser durchsetzen können. Dazu hat sie Vorschläge in einem Papier zusammengefasst.

Komplizierte Rechte für Verbraucher

Auch wenn für Verbraucher auf dem Papier viele Möglichkeiten und Rechte bestehen, bringt dies nichts, wenn in der Praxis Fluggastrechte und andere Verbraucherrechte nur mit hohen Hürden und mit großem Aufwand durchgesetzt werden können. Das Eckpunktepapier der Union liegt den Medien vor. Demnach sollen Fluggesellschaften offenlegen, welche Verspätungen es genau gab und wie viele Passagiere genau davon betroffen sind. Gleiches gilt für die genaue Höhe der geforderten und dann tatsächlich ausgezahlten Entschädigungen.

Weiter schlägt die Union vor, den Fluggesellschaften Geldstrafen aufzuerlegen, wenn sie die Auszahlung der geforderten Entschädigungen verzögern. Zudem sollen die Airlines verpflichtet werden, ihre Passagiere schriftlich über ihre Rechte zu informieren und ein Entschädigungsformular aushändigen, wenn es zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen kommen sollte.

Hier widersprechen jedoch die Airlines. Sie wehren sich und erklären, dass diese Forderungen nicht praktikabel seien. Ein Grund dafür ist, dass ihnen nach eigenen Angaben keine einheitlichen Ansprechdaten der Fluggäste zur Verfügung stehen. Daher halten es die Fluggesellschaften für ausreichend, wenn die Passagiere am Flughafen und in den Flugzeugen mit Hilfe von Postern und Faltblättern informiert werden. Zudem bieten die Websites der Airlines in der Regel Informationen zu diesem Thema.

Verbraucherzentralen stimmen zu

Zustimmung zum Vorschlag der Union kommt dagegen von den Verbraucherzentralen bzw. vom Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV. Am 5. Oktober findet in Hamburg ein Flug-Gipfel statt. In diesem Rahmen sollen die Vorschläge diskutiert und noch konkretisiert werden. Anfang Oktober soll es auch zu Beratungen zwischen dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU und Vertretern der Branche kommen. Ziel dabei ist, Lösungen zu finden, um künftig die große Zahl an Flugausfällen, Verspätungen und lange Wartezeiten bei den Kontrollen an den Airports zu verhindern.  Ergänzend wurde erklärt, dass effektive Verbesserungen der Fluggastrechte nur auf der Ebene der Europäischen Union möglich sind. Doch eine Reform der EU, die die Entschädigungsrechte für Fluggäste präziser gestalten soll, ist umstritten.

 

 

 

 

Union für schärfere Fluggastrechte

 

Namhafte Politiker von CDU und CSU möchten die Rechte für Flugpassagiere verschärfen und erreichen, dass die Fluggastrechte noch besser durchzusetzen sind. Helfen dabei sollen eine schärfere Informationspflicht und Strafzahlungen .Auch Verbraucherschutzzentralen fordern, das Thema beim Luftfahrtgipfel im Oktober zu diskutieren.

Neue Pläne für bessere Fluggastrechte

Die Unionsfraktion aus CDU und CSU versucht mit neuen Vorschlägen, die Stellung der Fluggäste gegenüber den Fluggesellschaften zu stärken. Viele Fluggesellschaften behandeln demnach ihre Passagiere nicht sehr kundenfreundlich. Daher will sich die Union für eine Verschärfung der Fluggastrechte einsetzen. Führende Politiker aus Unionskreisen haben daher  ein Eckpunktepapier zum Thema vorgelegt. Darin heißt es, dass die Fluggesellschaften künftig verpflichtet werden sollen, bei Verspätungen, Annullierungen oder auch Überbuchungen schriftliche Informationen zu Fluggastrechten in diesen Fällen an ihre Passagiere weiterzugeben. Dazu gehört auch, dass die Passagiere in Entschädigungsformular erhalten.

Geldstrafen bei Verzögerungen der Entschädigungszahlungen

Zu den verschiedenen Vorschlägen der Union gehört auch eine Strafzahlung für die Fluggesellschaften, wenn die die Entschädigungszahlungen an Passagiere bewusst verzögern. So wird kritisiert, dass die bisherige Rechtslage den Airlines einen Wettbewerbsvorteil bringt, wenn sie sich gesetzeswidrig verhalten, Fluggästen Ausgleichszahlungen vorenthalten und dadurch Geld einsparen. Dem könnte man entgegenwirken, wenn die Verzögerungstaktik der Airlines mit Pauschalzahlungen rechnen müssen, wenn sie ihre Fluggäste hinhalten und bestehende Ansprüche nicht auszahlen.

Die Vorschläge befassen sich auch mit mehr Transparenz. Die Fluggesellschaften sollen beispielsweise in den Jahresabschlüssen veröffentlichen, wie viele Verspätungen von Flügen es gab, wie viele Passagiere konkret betroffen waren und wie hoch die Summe der Entschädigungszahlungen genau ist. So hätten Fluggäste mehr Informationen und könnten dies künftig bei Buchungen bei der Auswahl der Airlines berücksichtigen.

Luftfahrtgipfel mit Verbraucherschützern

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV möchte am geplanten Luftfahrtgipfel im Oktober teilnehmen und unterstützt die Vorschläge der Union. Auf Twitter wurde bekannt, dass die Verbraucherschützer über  die Vorschläge aus Unionskreisen bei diesem Anlass beraten möchten. Am Gipfel sollten demnach nicht nur Politik und Luftfahrtunternehmen vertreten sein, sondern auch Vertreter der Verbraucherzentralen.

Daher hat auch der Bundesverband einen ganzen Katalog von Forderungen formuliert, um den Flugverkehr noch verlässlicher und kundenfreundlicher zu gestalten. Die wichtigsten Punkte sind dabei vor allem die Reduzierung der zum Teil massiven Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen, aber auch die Verbesserung der Durchsetzung der Fluggastrechte. Zudem Wartezeiten bei Sicherheitskontrollen sowie einheitliche Regelungen zum Handgepäck durchgesetzt werden.

Der Fluggipfel soll am 5. Oktober in Hamburg stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wollen Branchenvertreter, Politik und Verbraucherschützer über Maßnahmen gegen Flugverspätungen und Annullierungen debattieren. Teilnehmen sollen Vertreter der Airlines, Vertreter der Flughäfen, Vertreter der Deutschen Flugsicherung, Politiker der Länder und des Bundesverkehrsministeriums. Außerdem hat die Gewerkschaften der Flugloten gefordert, teilnehmen zu dürfen.

Fluggastrechte der EU

Bisher hat die Bundesregierung noch keine einheitliche Marschrichtung zum Thema Fluggastrechte vorgelegt. Der Koalitionsvertrag sieht bisher lediglich vor, dass die Regierung die „Novellierungsvorschläge der EU-Kommission für die europäische Fluggastrechte-Verordnung“ unterstützen möchte.

Doch die Vorschläge der EU-Kommission sieht in einer Neufassung bisher sogar eher eine Lockerung der Fluggastrechte vor, was den Airlines zu Gute käme. Einen Kompromiss zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten gibt es bisher nicht. Vor 2020 wird daher nicht mit einer Neufassung der EU-Verordnung gerechnet.

 

 

 

Flugverspätung oder -Ausfall: Geld zurück dank Fluggastrechte

Flugverspätung oder -Ausfall: Geld zurück dank Fluggastrechte

Leider sind in der heutigen Zeit verspätete oder gar annullierte Flüge nichts Außergewöhnliches mehr. Selbstverständlich, dass der Ärger, gerade wenn es in den wohlverdienten Urlaub gehen soll, groß ist. Das Wichtigste: Als Fluggast hat man gewisse Rechte sowie Erstattung des Flugpreises oder aber zumindest eines Teils des Flugpreises sind hier die Zauberworte.

Die Fluggastrechte

In der Regel kann ein Fluggast mit einer Entschädigung zwischen 250 Euro bis 600 Euro rechnen, wenn der Flug enorm verspätet ist. Dabei muss der Flug mehr als drei Stunden Verspätung vorweisen. Natürlich gilt dies auch bei Flugabfällen und auch bei Überbuchungen, sodass man selbst nicht mitfliegen kann beziehungsweise darf. Erwähnt werden sollte, dass die genaue Entschädigung im Einzelnen geprüft werden muss und es von der jeweiligen Flugstrecke abhängt. Hier kann die Verbraucherzentrale aber noch genauere Auskunft geben.

Wichtig: Um seine Fluggastrechte durchsetzen zu können, muss der Flug innerhalb der EU starten beziehungsweise die Airline muss den Sitz in der EU haben. Sollte die Airline jedoch nachweisen können, dass es sogenannte außergewöhnliche Umstände herrschten, wie beispielsweise ein Unwetter, gibt es leider kaum eine Chance auf Entschädigung.

Online-Portale helfen

Traut man es sich nicht zu, sich mit der Airline auseinanderzusetzen, kann man ein bestimmtes Online-Portal aufsuchen, welches sich auf Fluggastrechte Spezialisten hat und sich bei dem gesamten Vorgang unterstützen lassen. Für die Abwicklung verlangen diese Portale eine Provision, die in der Regel zwischen 20 bis 40 Prozent von der Entschädigung beträgt. Bekannte Online-Portale sind neben Flightright, SOS Flugverspätung auch noch Flugrecht sowie FairPlane und andere. Im Übrigen, bei allen Portalen kann man innerhalb kürzester Zeit herausfinden, wie hoch eine Entschädigung ausfällt.

Natürlich kann man auch alleine versuchen sich mit der jeweiligen Airline auseinanderzusetzen. Dies ist jedoch nur ratsam, wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler seitens der Airline handelt. Bei etwaigen Zweifeln ist es eher ratsam ein solches Online-Portal zur Hilfe zu nehmen.

Ganz egal, ob man sich selbst um eine Entschädigung bemüht oder aber sich von einem Online-Portal unterstützen lässt, nach zwei Monaten ohne eine Antwort von der Arline, sollte man die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Hier sind viele, wenn nicht sogar fast alle Fluggesellschaft organisiert und hilft darüber hinaus auch noch bei Bahn-, Bus- sowie Schiffsreisen weiter. Gut zu wissen ist, dass diese Schlichtungsstelle kostenfrei arbeitet. Darüber hinaus kann dort ein Anwalt für Reiserecht gestellt werden, denn dann im Falle eines Erfolges die jeweilige Airline bezahlen muss.

Wann und vor allem wie muss man sich beschweren?

Es reicht vollkommen aus, wenn man sich erst einige Tage nach dem Vorfall hinsetzt und eine schriftliche Beschwerde aufsetzt. Diese ist direkt an die jeweilige Airline zu adressieren. Darüber hinaus ist es wichtig, dass man Quittungen in diesem Zusammenhang gut aufbewahrt und gegebenenfalls als Kopie mitschickt. Hier sind beispielsweise Kosten für die Übernachtung in einem Hotel, Kosten für ein Taxi und so weiter, welche im Zusammenhang mit einer Verspätung oder gar Annullierung stehen. Wichtig ist dabei, dass man sich direkt mit der Airline auseinandersetzt, da diese unter Umständen gewisse Hotels zuweisen können und dergleichen.

Sollte das Gepäck verloren gegangen sein, muss man sich dies umgehend am Flughafen bestätigen lassen, damit man Schadensersatz geltend machen kann. Wissenswert ist aber auch, dass man bei einem selbst ausgeführten Storno ebenfalls ein Recht auf Erstattung eines gewissen Teils vom Reisepreis hat. Selbst wenn auf den Tickets oder im Vertrag steht, dass eine Rückerstattung ausgeschlossen ist, muss die Airline auf alle Fälle Steuern und Gebühren in jedem Fall erstatten.

Finanzieller Schaden und andere Schäden

Finanzielle Entschädigung ist ein Teil, aber wenn die Erholung im Urlaub aufgrund von Ärgernissen auf der Strecke bleibt, kann man unter anderem Hotel-Upgrades oder aber Freiflüge und dergleichen als Entschädigung erhalten. Hier sollte man aber beachten, dass man darüber hinaus keine weiteren Ansprüche geltend machen kann. Es gilt daher abzuwägen, ob man lieber etwas mehr Aufwand und eine höhere Entschädigung oder aber geringen Aufwand mit weniger Entschädigung erhalten möchte.

Chaos am Münchner Flughafen – die Rechte als Fluggast

Kürzlich gelang eine Frau vollkommen unkontrolliert in den Sicherheitsbereich vom Münchner Flughaften und sorgte damit für ein extremes Chaos. Annullierungen und Verspätungen von Flügen waren die Folge. Als Fluggast muss man dies jedoch so nicht hinnehmen und kann sein Fluggastrecht und somit sein Recht auf Entschädigung geltend machen. Nachfolgend eine Übersicht der Fluggastrechte.

Chaos am Münchner Flughafen – die Details:

Insgesamt waren 32.000 Passagiere von Flugannullierungen und Flugverspätungen betroffen. Hier von fielen alleine über 300 Flüge aus und noch mehr hatten enorme Verspätungen. Passagiere waren zu Recht sauer und wollen eine Entschädigung.

Rechtliche Voraussetzungen

Zunächst einmal kann der Grund für eine Verspätung eines Fluges sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen kann man jedoch, als betroffener Passagier, eine Entschädigung geltend machen. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen. Hierzu zählen sogenannte außergewöhnliche Umstände. Darunter zählen neben Unwetter, Streik auch politische Unruhen. In diesen Fällen ist eine Entschädigung ausgeschlossen, wobei die Gerichte in den meisten Fällen doch eher für die Passagiere entscheiden, als für die Airline.

Generell muss gesagt werden, dass das Recht auf eine Entschädigung regelmäßig nach drei Jahren verfällt. Ferner sollte erwähnt werden, dass jede Airline, die in der EU, in der Schweiz, in Norwegen oder Island startet, bei Verspätung, dem Fluggast eine Entschädigung zahlen muss. Betrifft dies den Rückflug aus einem Land, welches nicht oben genannt wurde, kann eine Entschädigung nur dann geltend gemacht werden, wenn die Airline ihren Sitz zumindest in einem dieser Länder hat.

Dies trifft im Übrigen auch auf Pauschalreisen zu. Hierzu sollte man sich dann an den jeweiligen Veranstalter wenden.

Die Entschädigung

Irrglaube ist, dass die Entschädigung von der Höhe des Preises vom Ticket abhängt. Vielmehr zählen bei der Entschädigung die Dauer der Verzögerung und auch die Entfernung. Unabhängig vom Preis des Tickets erhält somit jeder Fluggast die gleiche Entschädigung. So kann es dazu kommen, dass die Entschädigung höher als der Ticketpreis ausfällt.

Folgend ein kleiner Überblick über die Höhe der Entschädigung:

Voraussetzung ist eine Verspätung von mindestens 3 Stunden.

Bei einer Distanz bis zu 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung pauschal 250 Euro.  Bei einer Distanz, welche zwischen 1.500 Kilometer und 3.500 Kilometer liegt, beträgt die Entschädigung pauschal 400 Euro. Eine Entschädigung von pauschal 600 Euro erhalten alle Passagiere, deren Strecke über 3.500 Kilometer liegen.

Wissenswert dürfte darüber hinaus auch sein, dass bei einer Verspätung des Fluges von mehr als fünf Stunden, die Reise abgebrochen werden kann. In diesem Fall muss die Airline zu der oben genannten Entschädigung auch noch den vollen Ticketpreis erstatten. Sollte der Flug von der Airline annulliert werden und ein Ersatzflug kann erst am nächsten Tag wahrgenommen werden, so steht einem eine Übernachtung in einem Hotel inklusive Verpflegung zu.

Hilfe erhalten

Viele Passagiere, welche von Flugannullierungen oder aber -verspätungen betroffen sind, kennen sich mit den Fluggastrechten kaum aus und scheuen darüber hinaus auch noch den verwaltungstechnischen Aufwand bis es dann zu einer Entschädigung kommt.  In diesem Fall gibt es zahlreiche Portale, welche kinderleicht über das World Wide Web zu finden sind und sich auf die Umsetzung der Fluggastrechte spezialisiert haben. Hierfür muss im Fall eines Erfolges eine kleine Provision von der Entschädigung abgegeben werden. Bekannte Portale, die sich für die Fluggastrechte einsetzten sind im Übrigen Flugrecht oder flightright. Wissenswert ist, dass der ADAC Formulare für die Umsetzung des Fluggastrechtes bereitstellt und für manche Streitfälle auch eine kostenfreie Schlichtungsstelle (für den öffentlichen Personenverkehr) kontaktiert werden kann.  Abschließend und um auf das Chaos am Münchener Flughafen zurückzukommen: Betroffene können sich direkt an die Airline, in diesem Fall die Lufthansa wenden. Jeder Anspruch wird dann individuell geprüft.

 

Flugverspätungen: Grundsatzurteil stärkt Verbraucherrechte

Die Zahl der Flugverspätungen steigt weiter an. Das ist natürlich ärgerlich für Flugreisende, die gerade bei Anschlussflügen lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Doch immerhin hat die Sache noch etwas Gutes: Ab drei Stunden Verspätung stehen den Reisenden Entschädigungszahlungen zu. Einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge in einigen Fällen auch dann, wenn Anschlussflüge außerhalb der EU stattfinden.

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Fluggastrecht gilt nicht bei einem Streik!

Tuifly wurde von etlichen Passagieren angeklagt. Der Grund hierfür war eine Verspätung von über 30 Stunden wegen eines Streikes der Piloten. Das Landgericht Hannover hat diesen Fall unter dem Aktenzeichen: 8 S 25/17 verhandelt und folgendes beschlossen.

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Darf ein Fluggastrecht-Portal abgetretene Ansprüche geltend machen?

Viele kennen das Problem: Am Flughafen sitzend und auf den Urlaub freuend kommt es zu einer Flugverspätung oder gar zu einer Annullierung. Inzwischen dürfte vielen bekannt sein, dass eine Entschädigung verlangt werden kann. Hierfür stehen unter anderem sogenannte Fluggastrechte-Portale zu Verfügung, die einem unter die Arme greifen. Die große Frage ist aber, was diese Portale eigentlich dürfen und was nicht.

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