Immer wieder kommt es zu Flugverspätungen, welche mitunter Stunden andauern. Passagiere haben daher einen Anspruch auf Entschädigung, welche die Airline bezahlen muss, bei der gebucht wurde. Ganz egal, ob das Flugzeug sowie die Crew einer anderen Fluggesellschaft angehören.
Allgemein
Entschädigung für verspäteten Ersatzflug
Das Urteil:
Das Amtsgericht in Frankfurt hat entschieden: Treten bei einer Flugverbindung mehrfach Verspätungen auf, so hat man auch das Recht auf wiederholte Entschädigung.
Anrecht auf Entschädigung
Fluggäste, die ihren Flug durch Verschulden der Airlines nicht antreten können, haben das Recht auf Entschädigung. Das sieht die europäische Fluggastrechteverordnung vor. Doch das europäische Recht hat nur dann Gültigkeit, wenn der Start in einem EU-Land erfolgt. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union, gilt dieses Recht auch für Flüge, die in einem europäischen Staat landen. Kommt das Flugzeug aus einem nichteuropäischen Land, gelten für jede Teilstrecke die verschiedenen Abkommen wie das Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen.
Wenn eine Maschine überbucht ist
Die meisten Airlines „überbuchen“ die Flüge. Grund sind die Passagiere, die den Flug gebucht haben, ihn aber nicht antreten. Sie unterrichten weder die Fluggesellschaft noch das Reiseunternehmen, über das Ticket möglicherweise erworben wurde. Allein bei Lufthansa sind es drei Millionen Passagiere jährlich, die einen Flug buchen aber nicht am Check-in-Schalter erscheinen. Diese Zahl nannte Florian Gränzdöffer, Sprecher der Lufthansa. Die Zahlen aus dem Jahr 2006 sprechen für sich, denn in diesem Jahr erschienen etwa 4,7 Millionen Fluggäste nicht auf dem Flug. Rechnet man in Prozent, so sind es 8,2 Prozent oder 12.700 leere Jumbojets.
Fluggastrechte bei Pilotenstreik
Über die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fliegen viele Menschen in den wohlverdienten Urlaub. Der Flug ist gebucht, die Koffer gepackt und es geht zum Flughafen. Sollte es; doch viele Flüge werden gestrichen. Grund ist: Die Piloten streiken. Auf der Strecke bleiben die Passagiere, die ihren Anschlussflug verpassen und stundenlang am Flughafen verharren müssen.