Union für schärfere Fluggastrechte

 

Namhafte Politiker von CDU und CSU möchten die Rechte für Flugpassagiere verschärfen und erreichen, dass die Fluggastrechte noch besser durchzusetzen sind. Helfen dabei sollen eine schärfere Informationspflicht und Strafzahlungen .Auch Verbraucherschutzzentralen fordern, das Thema beim Luftfahrtgipfel im Oktober zu diskutieren.

Neue Pläne für bessere Fluggastrechte

Die Unionsfraktion aus CDU und CSU versucht mit neuen Vorschlägen, die Stellung der Fluggäste gegenüber den Fluggesellschaften zu stärken. Viele Fluggesellschaften behandeln demnach ihre Passagiere nicht sehr kundenfreundlich. Daher will sich die Union für eine Verschärfung der Fluggastrechte einsetzen. Führende Politiker aus Unionskreisen haben daher  ein Eckpunktepapier zum Thema vorgelegt. Darin heißt es, dass die Fluggesellschaften künftig verpflichtet werden sollen, bei Verspätungen, Annullierungen oder auch Überbuchungen schriftliche Informationen zu Fluggastrechten in diesen Fällen an ihre Passagiere weiterzugeben. Dazu gehört auch, dass die Passagiere in Entschädigungsformular erhalten.

Geldstrafen bei Verzögerungen der Entschädigungszahlungen

Zu den verschiedenen Vorschlägen der Union gehört auch eine Strafzahlung für die Fluggesellschaften, wenn die die Entschädigungszahlungen an Passagiere bewusst verzögern. So wird kritisiert, dass die bisherige Rechtslage den Airlines einen Wettbewerbsvorteil bringt, wenn sie sich gesetzeswidrig verhalten, Fluggästen Ausgleichszahlungen vorenthalten und dadurch Geld einsparen. Dem könnte man entgegenwirken, wenn die Verzögerungstaktik der Airlines mit Pauschalzahlungen rechnen müssen, wenn sie ihre Fluggäste hinhalten und bestehende Ansprüche nicht auszahlen.

Die Vorschläge befassen sich auch mit mehr Transparenz. Die Fluggesellschaften sollen beispielsweise in den Jahresabschlüssen veröffentlichen, wie viele Verspätungen von Flügen es gab, wie viele Passagiere konkret betroffen waren und wie hoch die Summe der Entschädigungszahlungen genau ist. So hätten Fluggäste mehr Informationen und könnten dies künftig bei Buchungen bei der Auswahl der Airlines berücksichtigen.

Luftfahrtgipfel mit Verbraucherschützern

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV möchte am geplanten Luftfahrtgipfel im Oktober teilnehmen und unterstützt die Vorschläge der Union. Auf Twitter wurde bekannt, dass die Verbraucherschützer über  die Vorschläge aus Unionskreisen bei diesem Anlass beraten möchten. Am Gipfel sollten demnach nicht nur Politik und Luftfahrtunternehmen vertreten sein, sondern auch Vertreter der Verbraucherzentralen.

Daher hat auch der Bundesverband einen ganzen Katalog von Forderungen formuliert, um den Flugverkehr noch verlässlicher und kundenfreundlicher zu gestalten. Die wichtigsten Punkte sind dabei vor allem die Reduzierung der zum Teil massiven Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen, aber auch die Verbesserung der Durchsetzung der Fluggastrechte. Zudem Wartezeiten bei Sicherheitskontrollen sowie einheitliche Regelungen zum Handgepäck durchgesetzt werden.

Der Fluggipfel soll am 5. Oktober in Hamburg stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wollen Branchenvertreter, Politik und Verbraucherschützer über Maßnahmen gegen Flugverspätungen und Annullierungen debattieren. Teilnehmen sollen Vertreter der Airlines, Vertreter der Flughäfen, Vertreter der Deutschen Flugsicherung, Politiker der Länder und des Bundesverkehrsministeriums. Außerdem hat die Gewerkschaften der Flugloten gefordert, teilnehmen zu dürfen.

Fluggastrechte der EU

Bisher hat die Bundesregierung noch keine einheitliche Marschrichtung zum Thema Fluggastrechte vorgelegt. Der Koalitionsvertrag sieht bisher lediglich vor, dass die Regierung die „Novellierungsvorschläge der EU-Kommission für die europäische Fluggastrechte-Verordnung“ unterstützen möchte.

Doch die Vorschläge der EU-Kommission sieht in einer Neufassung bisher sogar eher eine Lockerung der Fluggastrechte vor, was den Airlines zu Gute käme. Einen Kompromiss zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten gibt es bisher nicht. Vor 2020 wird daher nicht mit einer Neufassung der EU-Verordnung gerechnet.