Airlines und ihre Verpflichtungen

Airlines VerpflichtungenMit der Fluggastrecht-Verordnung, die seit 2004 in Kraft getreten ist, wurden die Rechte europäische Fluggäste deutlich gestärkt. Die EU-Fluggesellschaften sind gemäß dieser Verordnung dazu verpflichtet bei Annulierungen, größeren Verspätungen und Nichtbeförderungen entsprechende Unterstützungsleistungen und Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere über die Rechte aufklären. Diese Aufklärung kann über die Webseite der Airline, durch Hinweise bei der Flugabfertigung oder durch die Aushändigung von einem schriftlichen Hinweis erfolgen.

Welche Verpflichtungen haben die Airlines im Hinblick auf Verspätungen?

Verspätet sich ein Flug um mindestens 3 Stunden, dann haben die Passagiere einen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen von mindestens 250 Euro und maximal 600 Euro. Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab und die Fluggesellschaft muss die Entschädigungssumme für jede einzelne Person bezahlen. Bis 1.500 Kilometer erhalten die Passagiere 250 Euro, bis 3.500 Kilometer sind es 400 Euro und bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometer muss die Airline 600 Euro bezahlen. Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung können die Fluggäste maximal 3 Jahre lang einfordern. Die Airline muss ihre Passagiere allerdings nur entschädigen, wenn sie selbst für die Verspätung schuld ist.

Was erhalten Passagiere bei Nichtbeförderungen oder Annullierungen?

Werden die Passagiere entgegen ihrem eigenen Willen nicht befördert, dann ist die Airline zu einer Ausgleichszahlung von maximal 600 Euro verpflichtet. Dies gilt aber nur für den Fall, dass die Fluggäste pünktlich am Check-in-Schalter waren und alle nötigen Reiseunterlagen dabei hatten. Wird ein Flug durch die Airline annulliert, dann stehen den Passagieren gemäß der Fluggastrecht-Verordnung ebenfalls finanzielle Entschädigungen von bis zu maximal 600 Euro zu. Wenn eine Fluggesellschaft ihren Passagieren als Ausgleich zum Beispiel Gutscheine schenkt, dann ist sie dennoch nicht von den finanziellen Verpflichtungen befreit. Es spielt allerdings eine sehr wichtige Rolle, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen oder ob es sich um technische Probleme handelte.

Außergewöhnliche Umstände und technische Probleme

Die Fluggastrecht-Verordnung spricht die Fluggesellschaften von jeglichen Verpflichtungen frei, falls es sich um außergewöhnliche Umstände handelt. Solche Situationen oder Umstände müssen es einer Airline unmöglich machen, den Flug planmäßig durchzuführen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem unvereinbarende Wetterbedingungen, hohe Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks oder politische Unruhen. Technische Probleme, die trotz einer regelmäßigen Wartung am Flugzeug entstehen, zählen grundsätzlich nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Kommt es aufgrund technischer Probleme zu Annullierungen oder nicht Beförderungen, dann sind die Airlines gemäß der Fluggastrecht-Verordnung zu Entschädigungen verpflichtet.

Fluggäste profitieren von zusätzlichen Leistungen

Durch die Fluggastrecht-Verordnung sind die EU- Fluggesellschaften nicht nur zu finanziellen Entschädigungen verpflichtet. Sie müssen je nach Wartezeit und Flugstrecke noch weitere Leistungen durchführen.

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometer und ab einer Wartezeit von mindestens 2 Stunden stehen den Passagieren kostenlose Mahlzeiten, Getränke, 2 Telefonate und E-Mails zu. Die gleichen Verpflichtungen gelten bei Flügen von 1.500 Kilometer und mehr und einer Wartezeit bis zu 4 Stunden. Verspätet sich ein Flug um mindestens 5 Stunden, dann können die Fluggäste ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten und sich den gesamten Flugpreis von der Airline zurückerstatten lassen. Wurde ein Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben, so ist jede EU-Fluggesellschaft dazu verpflichtet, ihren Passagieren eine Übernachtung in einem Hotel inklusive Transfer zu bezahlen.