Das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr trat am 1. November 2013 in Kraft. Seitdem können sich Flugreisende bei Ärger mit dem Gepäck, hartnäckigen Verspätungen, Flugausfall, Überbuchung oder Herabstufung in eine niedrigere Klasse an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden, die Flugreisende bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche schnell und effektiv Unterstützung bieten kann. Seit dem 1. April 2016 ist es zudem Möglich, wegen diesen und ähnlichen Problemen mit Fluggesellschaften eine unabhängige Schlichtungsstelle einzuschalten.
Schnelle und effektive Lösung von Streitfällen
Mit einem Schlichtungsverfahren können Sie sich einen langwierigen Gerichtsprozess ersparen. Die Schlichtung ist in der Regel für Sie kostenlos und einfach durchzuführen, wodurch in der Mehrzahl der Fälle eine schnelle und einvernehmliche Lösung des Streitfalls zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft erzielt werden kann.
Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass Sie sich als Fluggast bereits erfolglos an die betroffene Luftfahrtgesellschaft gewandt haben. Erst danach können Sie eine Schlichtungsstelle mit einbeziehen.
Der Schlichtungsprozess erfolgt nach einer festgelegten Verfahrensordnung. Die Schlichtungsbehörde macht einen Schlichtungsvorschlag, das heißt sie schlägt Ihnen und der Airline eine Einigung vor, die sie beide entweder annehmen oder auch ablehnen können. Falls Sie und die Airline den Schlichtungsvorschlag annehmen, ist dieser für beide Seiten bindend. Im Fall, dass die Schlichtung scheitert, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor Gericht einzufordern.
Zuständige Schlichtungsbehörden
Die Schlichtung wird grundsätzlich durch Schlichtungsbehörden durchgeführt, die staatlich anerkannt und privatrechtlich organisiert sind. Viele bekannte Fluggesellschaften haben sich der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) angeschlossen. Die SÖP bietet sich als eine zentrale Anlaufstelle für alle Schlichtungsverfahren, die ihre Mitgliedsfluggesellschaften betreffen.
Für Schlichtungen mit Airlines, die keiner anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsbehörde angehören ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr verantwortlich, die im Rahmen des Bundesamtes für Justiz (BfJ) tätig ist. Bei dieser Schlichtungsinstanz handelt es sich um eine unabhängige und unparteiische Schlichtungsbehörde, die der sachlichen und gesetzeskonformen Lösungen von Konflikten zwischen Airlines und Flugreisenden verpflichtet ist.
Als Schlichterinnen und Schlichter bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ fungieren Volljuristen, welche über eine jahrelange Erfahrung in der professionellen Schlichtung als Richter und Richterinnen verfügen.
Hohe Erfolgsquote
Mit der Einführung des Schlichtungsverfahrens im Luftverkehr wurde den Flugreisenden ein effektives Instrument zur Verfügung gestellt, um die eigenen zivilrechtlichen Ansprüche schnell und bequem einzufordern. Dadurch dass sich beide Parteien unnötige gerichtliche Kosten ersparen wollen, ist die erfolgreiche Schlichtungsquote dementsprechend hoch und die meisten Schlichtungsprozesse werden innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab Eingang des Vorliegens mit einem zufriedenen Ergebnis für beide Seiten erfolgreich abgeschlossen.