In der EU verbotene Unternehmen

In der EU verbotene UnternehmenNicht jede Airline besitzt automatisch das Recht, ihren Betrieb im Raum der Europäischen Union fortzusetzen. Derartige Fluggesellschaften werden von der EU-Kommission in einer sogenannten „Schwarzen Liste“ erfasst, die regelmäßig um neue Fluggesellschaften aktualisiert wird. Diese schwarze Liste kann direkt auf der Internetseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Ein Transport mit diesen Airlines sollte auch außerhalb der EU vermieden werden.

Die Schwarze Liste und warum sie existiert

Die Schwarze Liste wird von Vertretern der Europäischen Kommission nach Absprache mit Sicherheitsbehörden, EU-Ländern und anderer Staaten erstellt. Diese hat zum Ziel, die Standards für den nationalen und internationalen Flugverkehr nachhaltig anzuheben. Werden Airlines identifiziert, die hinter diesen notwendigen Standards zurückbleiben, werden diese nach Abstimmung auf die Schwarze Liste gesetzt und können ihren Flugverkehr damit nicht länger im europäischen Raum fortsetzen. Airlines, die sich auf dieser Liste befinden, gelten als unsicher oder unterliegen im nationalen Raum keinen ausreichenden Kontrollen. Die Liste unterteilt sich in Fluggesellschaften mit einem kompletten Verbot und Airlines mit einem teilweisen Verbot.

Die gesamte Liste umfasst zum Jahresende 2015 insgesamt 23 Seiten, weshalb sich auch die Zahl der Fluggesellschaften ähnlich hoch gestaltet. Üblicherweise kommen deutsche oder europäische Passagiere mit diesen Airlines nie in Kontakt, da sie keinen Flugverkehr in der EU unterhalten und meist nur auf nationaler Ebene tätig sind. Betroffen sind vor allem Airlines aus dem nahen Osten, Afrika oder diktatorisch geführten Staaten, wie beispielsweise Nord-Korea. Sollten Sie sich in Entwicklungsländern aufhalten oder planen einen nationalen Flug in diesem Raum, ist es anzuraten, sich im Vorfeld über die jeweiligen Airlines der Länder zu informieren. Die Liste ist alphabetisch nach Ländern geordnet. Zahlreich vertretene Airlines finden sich besonders in diesen Ländern: Afghanistan, Irak, Kongo, Sudan, Angola und Indonesien.

Sofern Sie mit diesen Airlines reisen, unterstehen Sie womöglich einer imminenten Gefahr und können sich nicht auf die hohen westlichen Standards im Flugverkehr verlassen.

Die Fluggesellschaft sorgfältig wählen

Im Europäischen und allgemein westlichen Raum können Sie auf eine Vielzahl von großen und etablierten Airlines zurückgreifen. Selbst die sogenannten „Discounter-Airlines“ unterliegen den hohen Sicherheitsstandards der EU, Abstriche sind hier vor allem beim Komfort und möglichen Stornierungen zu erwarten. Bewegen Sie sich also im westlichen Raum, geschieht das automatisch mit einer hier berechtigten Airline, die die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt.

Schwieriger kann sich das gestalten, wenn Sie sich in Entwicklungsländern bewegen und in diesen auf nationaler Ebene reisen möchten. Auch Reisen von einem Entwicklungsland in angrenzende Länder erfordert eine sorgfältige Auswahl der Fluggesellschaft. Sie sollten im Vorfeld sicherstellen, dass sich diese Airline nicht auf der schwarzen Liste der EU befindet. Weiterhin ist es in diesen Ländern empfehlenswert, auf international tätige Unternehmen zurückzugreifen, die auch über Entwicklungsländer hinaus tätig sind. Immer empfehlenswert ist zudem, sich im Internet über die einzelnen Fluggesellschaften zu belesen, insbesondere wenn mehrere Optionen für einen Flug bestehen.

Viele Fluggesellschaften, darunter auch deutsche Größen, sind auf der ganzen Welt tätig. Unter Umständen ist es zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlenswert, lieber einen teureren Flug zu einem späteren Zeitpunkt zu buchen, statt sich auf nationale Airlines zu verlassen, deren Sicherheitsstandards nicht mit dem westlichen Niveau konkurrieren können.