Aktuelle Urteile

aircraft-465723_1280Vogelschlag als Außergewöhnlicher Umstand?

In einem Gerichtsurteil vom 28.02.2014 entschied das Amtsgericht in Frankfurt, dass die Airline Vogelschlag nicht als einen Außergewöhnlichen Umstand deklarieren kann. Die Maschine der Airline war bei ihrem Landeanflug auf Frankfurt durch einen Schwarm Vögel beschädigt worden, sodass sich der Folgeflug der Maschine nach Mexiko um 18 Stunden verspätete. Das Gericht gab der Anklägerin, die eine Entschädigung gefordert hatte, Recht und argumentierte, dass es völlig gewöhnlich sei, im Luftraum auf Vögel zu treffen und somit keine Außergewöhnlichen Umstände vorliegen würden.

Das Ganze Urteil finden Sie hier.

 

Vermisster Koffer

Auf dem Hinflug nach Spanien ging der Koffer einer Pauschal-Urlauberin verloren. Erst drei Tage später fand sich der Koffer wieder auf und wurde der Urlauberin gebracht. Diese hatte sich währenddessen neue Kleidungsstücke im Wert von 464,74 Euro zugelegt und forderte nun vom Reiseveranstalter das ausgelegte Geld als Reisepreisminderung und Schadensersatz für die 3 Tage ohne Koffer zurück. Da der Reiseveranstalter aber nicht bereit war, mehr als 150 Euro zu zahlen, ging der Fall vor das Amtsgericht in Köln.

In einem Urteil vom 11.01.2016 entschied das Gericht zu Gunsten des Reiseveranstalters, der mit einer Zahlung von 150 Euro lediglich eine Reisepreisminderung von 15 % begleichen muss. Weiteren Schadensersatz oder gar die Erstattung der Gesamtkosten der Urlauberin, so entschied das Gericht, sei nicht notwendig, da die Neukäufe den vorliegenden Mangel relativieren und die Urlauberin weit über ihre Grundbedürfnisse hinaus einkaufte.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.

 

Erläuterung der Fluggastrechte auf den Webseiten der Airlines

In einem Urteil vom 08.10.2015 untersagte das Berliner Landgericht einer Airline falsche Angaben zu Fluggastrechten auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Rechtsansprüche der Passagiere wurden bis zu diesem Zeitpunkt missverständlich oder gar falsch dargestellt. Völlig unerwähnt blieb der Hinweis auf Ausgleichszahlungen im Wert von 200-600 Euro, die Fluggästen bei größeren Verspätungen zustehen. Auch der kostenlose Rückflug zum Ausgangsflughafen im Falle einer Annulierung nebst der Erstattung des Flugpreises wurde nicht erwähnt. Dass Passagieren bei Wartezeiten über Nacht eine Hotelunterbringung zusteht, erschien nur äußerst missverständlich in den Fluggastrechten der Internetseite der Airline. Das Berliner Landgericht entschied, dass Fluggesellschaften ihre Passagiere unmissverständlich und vollständig über die Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung informieren müssen.

Lesen Sie hier alle weiteren Details zu dem Fall.

 

Codesharing
Nachdem eine Airline sich weigerte Entschädigungsleistungen für einen verspäteten Flug an Fluggäste zu zahlen, da der Flug durch einen Subunternehmer ausgeführt wurde, entschied das Amtsgericht Rüsselsheim zu Gunsten der Kläger. Das Gericht argumentierte, dass trotz der Durchführung des Fluges durch eine andere Airline, bleibt das ausführende Luftfahrtunternehmen verantwortlich für Entschädigungsleistungen im Falle von Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Codesharing schützt nicht vor der Verantwortung.

Das detaillierte Urteil finden Sie hier.

 

Arbeitgeber fordert Schadensersatz

Zwei Mitarbeiter des Sonderermittlungsdienstes aus Litauen erreichten ihr Flugziel in Aserbaidschan mit mehr als 14 Stunden Verspätung. Zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge mussten laut litauischen Regelungen vom Arbeitgeber geleistet werden. Den dadurch entstandenen Schaden forderte der Arbeitgeber daraufhin in Form einer Schadensersatzzahlung von der verantwortlichen Airline zurück. Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof, welcher urteilte, dass die Airline den entstandenen Schaden bis zu einer Höhe von 5000 Euro begleichen muss. Hierbei berief sich der Europäische Gerichtshof auf das Montrealer Einkommen.

Alle weiteren Details zu dem Urteil lesen Sie hier.