Chaos am Münchner Flughafen – die Rechte als Fluggast

Kürzlich gelang eine Frau vollkommen unkontrolliert in den Sicherheitsbereich vom Münchner Flughaften und sorgte damit für ein extremes Chaos. Annullierungen und Verspätungen von Flügen waren die Folge. Als Fluggast muss man dies jedoch so nicht hinnehmen und kann sein Fluggastrecht und somit sein Recht auf Entschädigung geltend machen. Nachfolgend eine Übersicht der Fluggastrechte.

Chaos am Münchner Flughafen – die Details:

Insgesamt waren 32.000 Passagiere von Flugannullierungen und Flugverspätungen betroffen. Hier von fielen alleine über 300 Flüge aus und noch mehr hatten enorme Verspätungen. Passagiere waren zu Recht sauer und wollen eine Entschädigung.

Rechtliche Voraussetzungen

Zunächst einmal kann der Grund für eine Verspätung eines Fluges sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen kann man jedoch, als betroffener Passagier, eine Entschädigung geltend machen. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen. Hierzu zählen sogenannte außergewöhnliche Umstände. Darunter zählen neben Unwetter, Streik auch politische Unruhen. In diesen Fällen ist eine Entschädigung ausgeschlossen, wobei die Gerichte in den meisten Fällen doch eher für die Passagiere entscheiden, als für die Airline.

Generell muss gesagt werden, dass das Recht auf eine Entschädigung regelmäßig nach drei Jahren verfällt. Ferner sollte erwähnt werden, dass jede Airline, die in der EU, in der Schweiz, in Norwegen oder Island startet, bei Verspätung, dem Fluggast eine Entschädigung zahlen muss. Betrifft dies den Rückflug aus einem Land, welches nicht oben genannt wurde, kann eine Entschädigung nur dann geltend gemacht werden, wenn die Airline ihren Sitz zumindest in einem dieser Länder hat.

Dies trifft im Übrigen auch auf Pauschalreisen zu. Hierzu sollte man sich dann an den jeweiligen Veranstalter wenden.

Die Entschädigung

Irrglaube ist, dass die Entschädigung von der Höhe des Preises vom Ticket abhängt. Vielmehr zählen bei der Entschädigung die Dauer der Verzögerung und auch die Entfernung. Unabhängig vom Preis des Tickets erhält somit jeder Fluggast die gleiche Entschädigung. So kann es dazu kommen, dass die Entschädigung höher als der Ticketpreis ausfällt.

Folgend ein kleiner Überblick über die Höhe der Entschädigung:

Voraussetzung ist eine Verspätung von mindestens 3 Stunden.

Bei einer Distanz bis zu 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung pauschal 250 Euro.  Bei einer Distanz, welche zwischen 1.500 Kilometer und 3.500 Kilometer liegt, beträgt die Entschädigung pauschal 400 Euro. Eine Entschädigung von pauschal 600 Euro erhalten alle Passagiere, deren Strecke über 3.500 Kilometer liegen.

Wissenswert dürfte darüber hinaus auch sein, dass bei einer Verspätung des Fluges von mehr als fünf Stunden, die Reise abgebrochen werden kann. In diesem Fall muss die Airline zu der oben genannten Entschädigung auch noch den vollen Ticketpreis erstatten. Sollte der Flug von der Airline annulliert werden und ein Ersatzflug kann erst am nächsten Tag wahrgenommen werden, so steht einem eine Übernachtung in einem Hotel inklusive Verpflegung zu.

Hilfe erhalten

Viele Passagiere, welche von Flugannullierungen oder aber -verspätungen betroffen sind, kennen sich mit den Fluggastrechten kaum aus und scheuen darüber hinaus auch noch den verwaltungstechnischen Aufwand bis es dann zu einer Entschädigung kommt.  In diesem Fall gibt es zahlreiche Portale, welche kinderleicht über das World Wide Web zu finden sind und sich auf die Umsetzung der Fluggastrechte spezialisiert haben. Hierfür muss im Fall eines Erfolges eine kleine Provision von der Entschädigung abgegeben werden. Bekannte Portale, die sich für die Fluggastrechte einsetzten sind im Übrigen Flugrecht oder flightright. Wissenswert ist, dass der ADAC Formulare für die Umsetzung des Fluggastrechtes bereitstellt und für manche Streitfälle auch eine kostenfreie Schlichtungsstelle (für den öffentlichen Personenverkehr) kontaktiert werden kann.  Abschließend und um auf das Chaos am Münchener Flughafen zurückzukommen: Betroffene können sich direkt an die Airline, in diesem Fall die Lufthansa wenden. Jeder Anspruch wird dann individuell geprüft.