Flüssigkeiten

FlüssigkeitenAuch herkömmliche Flüssigkeiten können an Board eines Flugzeugs zu einer Gefahrenquelle für Personal und Passagiere werden. Daher dürfen diese nur in eingeschränkter Form und in einem vorher deklarierten Behälter mitgeführt werden. Für einige Flüssigkeiten, beispielsweise Medikamente oder Babynahrung, gilt diese Regelung nicht. Andere Flüssigkeiten und Chemikalien sind hingegen pauschal untersagt.

Flüssigkeiten und ihre erlaubten Mengen im Handgepäck

Bei Flüssigkeiten im Handgepäck wird zwischen den herkömmlichen Waren und den Waren von den Duty-Free Shops unterschieden. Letztere dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, sofern der Duty-Free Einkauf mit einem Kassenzettel nachgewiesen werden kann. Außerdem muss der Gegenstand selber in dem dafür vorgesehenen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand verbleiben. Das Auspacken ist vor dem Betreten des Flugzeugs also nicht erlaubt, wenn die Artikel unbedingt mit im Handgepäck an Board geführt werden sollen. Sobald Sie am Zielort angelangt sind und das Flugzeug verlassen haben, dürfen Sie diese Sicherheitsbeutel natürlich völlig uneingeschränkt öffnen. Sofern die Sicherheitsbeamten am Flughafen den Beutel zur Kontrolle öffnen und noch ein Anschlussflug ansteht, sollten Sie darum bitten, dass die Produkte anschließend wieder sicher verwahrt und verschlossen werden. Sonst könnte das beim nächsten Flug zu Problem führen.

Andere Flüssigkeiten, die von Zuhause mitgebracht werden, können in einem transparenten Plastikbeutel verpackt mit an Board in die Kabine genommen werden. Dazu gehören beispielsweise Cremes, Gels, Zahnpasta oder Getränke. Die maximale Aufnahmekapazität dieser Beutel beträgt 1 Liter, jedoch darf jeder Behälter nur maximal 100 ml der Flüssigkeit enthalten. Wie bereits eingangs angedeutet, sind notwendige Medikamente oder Babynahrung von dieser Regelung ausgenommen. Die transparenten Beutel mit den Getränken und Flüssigkeiten müssen bei einer Kontrolle vorgelegt und deklariert werden. Der Beutel muss außerdem beim Betreten des Flugzeugs verschlossen sein und darf vor dem Start nicht geöffnet werden.

Ausnahmen zur Mitnahme von diversen Flüssigkeiten

Ausnahmen, die mitgeführt werden dürfen, sind die Duty-Free Artikel, Medikamente und Babynahrung, deren Authentizität zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Ausnahmen für Flüssigkeiten, die pauschal untersagt sind, sind beispielsweise gefährliche Stoffe, allen voran Chemikalien oder stark brennbare Flüssigkeiten. Da diese im Flugzeug eine imminente Gefahr für alle Passagiere darstellen, sind diese selbstredend nicht im Handgepäck erlaubt. Die mitzuführenden Artikel sollten Sie in dem Plastikbeutel idealerweise schon Zuhause sicher verstauen und dabei auf die Höchstmengen achten.

Eine Ausnahmeregelung tritt außerdem dann in Kraft, wenn die Flüssigkeit an Board eines anderen Flugzeugs des Unternehmens erworben wurde. Auch hier besteht aber die Notwendigkeit für eine adäquate Verpackung im sicher verschließbaren Beutel. In diesem Fall müssen Sie zudem, genau wie bei den Duty-Free Shops, nachweisen können, dass der Artikel im Flugzeug gekauft wurde. Hierzu recht die Deklarierung beziehungsweise ein Beleg.

Illegal mitgeführte Flüssigkeiten können konfisziert werden

Werden Flüssigkeiten unberechtigt mit ins Flugzeug genommen, können diese durch Mitarbeiter der Airline konfisziert werden. Das trifft auch dann zu, wenn die jeweiligen Flüssigkeiten im Ziel-Land verboten sind und daher gar nicht eingeführt werden dürfen. In allen Fällen gilt die Regel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Konfiszierte Artikel können unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt formal beansprucht werden. Bei illegal eingeführten Flüssigkeiten oder gefährlichen Flüssigkeiten könnte außerdem die Justiz in Form einer Strafverfolgung aktiv werden.