Flugverspätung oder -Ausfall: Geld zurück dank Fluggastrechte

Leider sind in der heutigen Zeit verspätete oder gar annullierte Flüge nichts Außergewöhnliches mehr. Selbstverständlich, dass der Ärger, gerade wenn es in den wohlverdienten Urlaub gehen soll, groß ist. Das Wichtigste: Als Fluggast hat man gewisse Rechte sowie Erstattung des Flugpreises oder aber zumindest eines Teils des Flugpreises sind hier die Zauberworte.

Die Fluggastrechte

In der Regel kann ein Fluggast mit einer Entschädigung zwischen 250 Euro bis 600 Euro rechnen, wenn der Flug enorm verspätet ist. Dabei muss der Flug mehr als drei Stunden Verspätung vorweisen. Natürlich gilt dies auch bei Flugabfällen und auch bei Überbuchungen, sodass man selbst nicht mitfliegen kann beziehungsweise darf. Erwähnt werden sollte, dass die genaue Entschädigung im Einzelnen geprüft werden muss und es von der jeweiligen Flugstrecke abhängt. Hier kann die Verbraucherzentrale aber noch genauere Auskunft geben.

Wichtig: Um seine Fluggastrechte durchsetzen zu können, muss der Flug innerhalb der EU starten beziehungsweise die Airline muss den Sitz in der EU haben. Sollte die Airline jedoch nachweisen können, dass es sogenannte außergewöhnliche Umstände herrschten, wie beispielsweise ein Unwetter, gibt es leider kaum eine Chance auf Entschädigung.

Online-Portale helfen

Traut man es sich nicht zu, sich mit der Airline auseinanderzusetzen, kann man ein bestimmtes Online-Portal aufsuchen, welches sich auf Fluggastrechte Spezialisten hat und sich bei dem gesamten Vorgang unterstützen lassen. Für die Abwicklung verlangen diese Portale eine Provision, die in der Regel zwischen 20 bis 40 Prozent von der Entschädigung beträgt. Bekannte Online-Portale sind neben Flightright, SOS Flugverspätung auch noch Flugrecht sowie FairPlane und andere. Im Übrigen, bei allen Portalen kann man innerhalb kürzester Zeit herausfinden, wie hoch eine Entschädigung ausfällt.

Natürlich kann man auch alleine versuchen sich mit der jeweiligen Airline auseinanderzusetzen. Dies ist jedoch nur ratsam, wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler seitens der Airline handelt. Bei etwaigen Zweifeln ist es eher ratsam ein solches Online-Portal zur Hilfe zu nehmen.

Ganz egal, ob man sich selbst um eine Entschädigung bemüht oder aber sich von einem Online-Portal unterstützen lässt, nach zwei Monaten ohne eine Antwort von der Arline, sollte man die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Hier sind viele, wenn nicht sogar fast alle Fluggesellschaft organisiert und hilft darüber hinaus auch noch bei Bahn-, Bus- sowie Schiffsreisen weiter. Gut zu wissen ist, dass diese Schlichtungsstelle kostenfrei arbeitet. Darüber hinaus kann dort ein Anwalt für Reiserecht gestellt werden, denn dann im Falle eines Erfolges die jeweilige Airline bezahlen muss.

Wann und vor allem wie muss man sich beschweren?

Es reicht vollkommen aus, wenn man sich erst einige Tage nach dem Vorfall hinsetzt und eine schriftliche Beschwerde aufsetzt. Diese ist direkt an die jeweilige Airline zu adressieren. Darüber hinaus ist es wichtig, dass man Quittungen in diesem Zusammenhang gut aufbewahrt und gegebenenfalls als Kopie mitschickt. Hier sind beispielsweise Kosten für die Übernachtung in einem Hotel, Kosten für ein Taxi und so weiter, welche im Zusammenhang mit einer Verspätung oder gar Annullierung stehen. Wichtig ist dabei, dass man sich direkt mit der Airline auseinandersetzt, da diese unter Umständen gewisse Hotels zuweisen können und dergleichen.

Sollte das Gepäck verloren gegangen sein, muss man sich dies umgehend am Flughafen bestätigen lassen, damit man Schadensersatz geltend machen kann. Wissenswert ist aber auch, dass man bei einem selbst ausgeführten Storno ebenfalls ein Recht auf Erstattung eines gewissen Teils vom Reisepreis hat. Selbst wenn auf den Tickets oder im Vertrag steht, dass eine Rückerstattung ausgeschlossen ist, muss die Airline auf alle Fälle Steuern und Gebühren in jedem Fall erstatten.

Finanzieller Schaden und andere Schäden

Finanzielle Entschädigung ist ein Teil, aber wenn die Erholung im Urlaub aufgrund von Ärgernissen auf der Strecke bleibt, kann man unter anderem Hotel-Upgrades oder aber Freiflüge und dergleichen als Entschädigung erhalten. Hier sollte man aber beachten, dass man darüber hinaus keine weiteren Ansprüche geltend machen kann. Es gilt daher abzuwägen, ob man lieber etwas mehr Aufwand und eine höhere Entschädigung oder aber geringen Aufwand mit weniger Entschädigung erhalten möchte.