Allgemeines Reiserecht

Allgemeines ReiserechtDas Wichtigste zum deutschen und internationalen Reiserecht

Eine kurze und einheitliche Darstellung zum Reiserecht in Deutschland fällt aus verschiedenen Gründen schwer. Denn zum einen sind beim Reiserecht weite Teile im allgemeinen Vertragsrecht mit erfasst, was etwa die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die vereinbarten Zahlungsmodalitäten betrifft. Zum anderen spielen neben den deutschen Gesetzen auch Regelungen der Europäischen Union sowie eine Vielzahl internationaler Abkommen zum Flugverkehr eine Rolle.

Hinzu kommen durch gerichtliche Auslegung gewonnene Anhaltswerte hinsichtlich der Entschädigung bei Reisemängeln. Wichtigster Ausfluss dieser Art von Richterrecht ist die so genannte Frankfurter Tabelle, die zwar keinen Gesetzes- oder Verordnungsrang hat, aber trotzdem von den Zivilgerichten als Maßstab anerkannt wird.

Was tun bei Reisemängeln?

Überhaupt sind Reisemängel ein guter Einstiegspunkt für Betrachtungen zum Reiserecht, da die hier anzuführenden Beispiele äußerst anschaulich sind. Zum Tragen kommen diese vor allem im Rahmen von Pauschalreisen. Denn wer selber sein Hotel im Ausland gebucht hat muss im Falle von Reklamationen nach dem Recht des jeweiligen Landes handeln. Bei Pauschalreisen kann dagegen der deutsche Reiseveranstalter in Anspruch genommen werden, wenn das Hotel in Spanien, Ägypten oder Griechenland nicht dem gebuchten Standard entspricht, sich weiter weg vom Strand befindet als angegeben oder die Erholung im Urlaub durch permanenten Baulärm nachhaltig gestört war.

Geltend gemacht werden solche Mängel im Reiserecht durch die Minderung des Reisepreises. Der prozentuale Anteil der Minderung vom Ursprungspreis bemisst sich dabei nach der Schwere des jeweiligen Mangels. So kann etwa eine falsch angegebene Entfernung zum Strand zwischen 5 und 15 Prozent des Reisepreises ausmachen, je nachdem, um wie viel weiter weg sich das Meer befindet. Wichtig ist in diesen Fällen vor allem, möglichst schriftliche oder fotografische Nachweise zu sammeln.

Das Reiserecht im Flugverkehr

Während die Reisemängel bei Pauschalreisen nur das nationale Reiserecht betreffen, kommt es bei Flugreisen darauf an, ob es sich um einen innerdeutschen Flug, eine Flugreise innerhalb der Europäischen Union oder um einen Flug in ein Land außerhalb der Union handelt. Je nach Destination sind dann entweder das deutsche Reiserecht, die von der Europäischen Union erarbeiten Richtlinien zu Fluggastrechten oder multilaterale Abkommen verantwortlich.

Ein Beispiel für ein solches Abkommen ist das Montrealer Abkommen, welches seit 2004 die Rechte von Flugpassagieren im Falle von Personen- oder Sachschäden regelt. Die Höhe der Entschädigung ist dabei in Form von Sonderziehungsrechten festgelegt.

Diese Sonderziehungsrechte sind eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene Rechengröße, die sich jeweils in nationale Währungen umrechnen lässt. Die jeweiligen aktuellen Wechselkurse werden dabei durch den Internationalen Währungsfonds selber festgelegt und in bestimmten zeitlichen Abständen neu angepasst.

Die von der Europäischen Union ebenfalls im Jahr 2004 verabschiedete Fluggastrechte-Verordnung beschäftigt sich demgegenüber zentral mit den Folgen von Flugausfällen und massiven Verspätungen. Außerdem regelt sie die Folgen von Nichtbeförderungen im Fall von überbuchten Flügen.

Bei innereuropäischen Flügen besteht im Falle von Flugausfällen die Möglichkeit der Erstattung des Ticketpreises, der kostenlose Rücktransport zum Ausgangsflughafen oder die Umbuchung auf einen anderen zeitnahen Flug mit gleichem Ziel. Neben diesen Leistungen besteht ein zusätzlicher pauschaler Entschädigungsanspruch dessen Höhe sich nach der Gesamtflugsstrecke bemisst. Die Werte reichen hierbei von 250 bis 600 Euro.