Die Fluggastrechte verbessern sich

Die Union aus CDU und CSU hat eine gesetzliche Verschärfung der Fluggastrechte in ganz Europa vorgeschlagen. Darauf hat der zuständige Luftfahrtverband BDL nun mit Zurückhaltung reagiert und erklärt, dass die Fluggastrechte bereits gut durchzusetzen sind.

Verbesserung der Fluggastrechte

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL erklärt außerdem weiter, dass sich in Deutschland für Fluggäste bereits viel verbessert hätte. So sei die Durchsetzung von Entschädigungen für gestrichene oder verspätete Flüge mit Hilfe der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP verbessert worden. Die Reisenden haben dadurch die Möglichkeit, sich lange Prozesse, Gerichtskosten und die Kosten für die Dienste von Inkassounternehmen zu sparen. Die Fraktion von CDU und CSU widerspricht diesen Argumenten jedoch und hält es für notwendig, dass die Verbraucher ihre Rechte noch besser durchsetzen können. Dazu hat sie Vorschläge in einem Papier zusammengefasst.

Komplizierte Rechte für Verbraucher

Auch wenn für Verbraucher auf dem Papier viele Möglichkeiten und Rechte bestehen, bringt dies nichts, wenn in der Praxis Fluggastrechte und andere Verbraucherrechte nur mit hohen Hürden und mit großem Aufwand durchgesetzt werden können. Das Eckpunktepapier der Union liegt den Medien vor. Demnach sollen Fluggesellschaften offenlegen, welche Verspätungen es genau gab und wie viele Passagiere genau davon betroffen sind. Gleiches gilt für die genaue Höhe der geforderten und dann tatsächlich ausgezahlten Entschädigungen.

Weiter schlägt die Union vor, den Fluggesellschaften Geldstrafen aufzuerlegen, wenn sie die Auszahlung der geforderten Entschädigungen verzögern. Zudem sollen die Airlines verpflichtet werden, ihre Passagiere schriftlich über ihre Rechte zu informieren und ein Entschädigungsformular aushändigen, wenn es zu Überbuchungen, Annullierungen oder Verspätungen kommen sollte.

Hier widersprechen jedoch die Airlines. Sie wehren sich und erklären, dass diese Forderungen nicht praktikabel seien. Ein Grund dafür ist, dass ihnen nach eigenen Angaben keine einheitlichen Ansprechdaten der Fluggäste zur Verfügung stehen. Daher halten es die Fluggesellschaften für ausreichend, wenn die Passagiere am Flughafen und in den Flugzeugen mit Hilfe von Postern und Faltblättern informiert werden. Zudem bieten die Websites der Airlines in der Regel Informationen zu diesem Thema.

Verbraucherzentralen stimmen zu

Zustimmung zum Vorschlag der Union kommt dagegen von den Verbraucherzentralen bzw. vom Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV. Am 5. Oktober findet in Hamburg ein Flug-Gipfel statt. In diesem Rahmen sollen die Vorschläge diskutiert und noch konkretisiert werden. Anfang Oktober soll es auch zu Beratungen zwischen dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU und Vertretern der Branche kommen. Ziel dabei ist, Lösungen zu finden, um künftig die große Zahl an Flugausfällen, Verspätungen und lange Wartezeiten bei den Kontrollen an den Airports zu verhindern.  Ergänzend wurde erklärt, dass effektive Verbesserungen der Fluggastrechte nur auf der Ebene der Europäischen Union möglich sind. Doch eine Reform der EU, die die Entschädigungsrechte für Fluggäste präziser gestalten soll, ist umstritten.