Fluggastrechte bei Pilotenstreik

 Über die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr fliegen viele Menschen in den wohlverdienten Urlaub. Der Flug ist gebucht, die Koffer gepackt und es geht zum Flughafen. Sollte es; doch viele Flüge werden gestrichen. Grund ist: Die Piloten streiken. Auf der Strecke bleiben die Passagiere, die ihren Anschlussflug verpassen und stundenlang am Flughafen verharren müssen.

Baden-Württemberg als Vorreiter!

aircraft-537963_1920Baden-Württemberg sieht nicht ein, dass es immer die „Kleinen“ sind, die auf der Strecke bleiben. Das Bundesland will die Rechte der Flugpassiere stärken und macht sich stark für ein neues, verbraucherfreundliches Pauschalreiserecht. Peter Hauk, Verbraucherminister der Landesregierung Baden-Württemberg weiß, das aktuelle Fluggastrecht ist nicht schlecht, doch reformbedürftig.

Grund für eine Änderung des Gesetzes war der Streik im November 2016 bei der Lufthansa. Vom Streik betroffen waren 4.450 Flüge und 525.000 Passagiere. Auch nachdem der Flugverkehr wieder voll umfänglich wie geplant lief, waren es immer noch 40 Verbindungen, die aufgrund der gestörten Umläufe gestrichen wurden. Der Streik, es war die 14 Streikwelle bei der Lufthansa, dauerte sechs Tage.

Die Fluggastrechte in Europa ist einheitlich

Die europäischen Fluggastreche nehmen die Airline, bei der die Piloten streiken, in die Pflicht. Die Airline muss Ersatz schaffen, wenn sich der Flug verspätet und aufgrund von Streik oder andern Widrigkeiten ganz ausfällt. Peter Hauk (CDU) und sein Landeministerium haben einen Änderungsentwurf zum Gesetzentwurf über reiserechtliche Vorschriften in den Bundesrat eingebracht. Der Politiker ist der Meinung – und damit steht er nicht allein –, dass Airlines, deren Piloten streiken, die Fluggäste auf andere Flüge, auch deren anderer Airlines, umbuchen müssen. Ziel muss sein, die Fluggäste an ihr Ziel zu befördern und zwar mit einer gering gehaltenen Verspätung.

Die Alternative

Alternativ schlägt Verbraucherminister Peter Hauk vor, bei innerdeutschen Flügen den Fluggästen kostenlose Tickets für die Reise mit der Deutschen Bahn auszuhändigen. Daneben ist es für den baden-württembergischen Verbraucherminister selbstverständlich, dass auch Reiseveranstalter, deren Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, ihren Kunden einen Ersatzflug anbieten. Daneben sollen die Fluggäste das Recht der Erstattung des vollen Flugpreises haben.

Die Änderungsvorschläge

Der Gesetzentwurf unter dem Titel „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ wurde als Drucksache 652/16 am 4. November 2016 eingebracht. Der 134 Seiten starke Entwurf sieht eine Änderung des Paragrafen 312 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Hier, so das Verbraucherministerium Baden-Württemberg, der Absatz 2 Nummer 4 aufgehoben werden und ein Absatz 7 hinzugefügt werden. Auch soll „Verträge über Reiseleistungen“ ersetzt werden durch „Pauschalreiseverträge“. Es bleibt abzuwarten, ob die Fluggäste mit mehr Rechte ausgestattet werden oder alles so bleibt wie bisher.