Entschädigung für verspäteten Ersatzflug

Das Urteil:

Das Amtsgericht in Frankfurt hat entschieden: Treten bei einer Flugverbindung mehrfach Verspätungen auf, so hat man auch das Recht auf wiederholte Entschädigung.

Details:

Ein Ersatzflug für einen ausgefallenen Flug verspätete sich enorm. Dem Passagier steht hier natürlich eine Entschädigung zu. Die sogenannte Ausgleichszahlung muss in diesem Fall jedoch die Airline zahlen, welche den Ersatzflug durchgeführt hat. So entschied das Amtsgericht in Frankfurt. (Aktenzeichen: 30 C 553/17 (20))

 

Begründung:

Es kommt in diesem Fall nicht auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaft und Fluggast an, sondern viel eher auf die Airline, die für den tatsächlichen Flug zuständig war.

Konkreter Fall

In diesem Fall handelt es sich um einen Flug von Frankfurt am Main über Zürich, sowie Johannesburg. Schlussendlich nach Durban. Die Klägerin machte ihr Recht geltend, da sie einfach auf eine andere Airline umgebucht worden ist und diese verspätete sich wiederum.

Erstattung der Mehrkosten

Zudem wurden der Klägerin Fahrten mit dem Taxi erstattet, da diese mehrfach vom Flughafen nach Hause und wieder Retour fahren musste, bevor die Reise beginnen konnte. Die Entschädigung verlangte sie von der Airline, die für den Ersatzflug zuständig war. Das Gericht beschloss, dass diese Forderung zu Recht besteht.

Des Weiteren entschied das Gericht, dass ein mehrfach geltend gemachter Anspruch auf Entschädigung wegen vieler Annullierungen, beziehungsweise Verspätungen auf verschiedenen Flügen in keiner Wiese im Widerspruch zur EU Verordnung steht. Die Airline hatte nämlich auf widrige Wetterbedingungen hingewiesen, was das Gericht jedoch nicht gelten ließ.

Das Urteil wurde im Übrigen im Juni 2017 gefällt.