Easyjet könnte für EU das Flugrecht verlieren

Auf Easyjet wird ein Schatten durch Brexit geworfen. Durch den Austritt aus der EU könnte die britische Low-Cost-Airline innerhalb der EU das Flugrecht verlieren und somit in diesem Raum nicht mehr fliegen können. Allerdings gibt es einen Notfall, mit dem die Krise überwunden werden soll: Wodurch jedoch viele Aktionäre leiden müssen. Zahlreiche Fluggesellschaften fürchten sich, weil die EU-Regeln eindeutig sind: Am Luftverkehrsbinnenmarkt kann ohne Mitgliedschaft in der EU nicht daran teilgenommen werden. Mittendrin steckt jetzt der Easyjet im Schlamassel. Die Airline, die ihren Sitz in London hat, befindet sich in die Hände der Anteilseigner mit etwa 49,9 Prozent. Zwar ist der Prozentsatz knapp, aber trotzdem daneben. Im Falle, dass es zu einem harten Brexit kommt und sich in weiterer Folge Großbritannien ohne einer Übergangsregelgung aus der EU verabschiedet, so scheidet aus dem Binnenflugmarkt der Easyjet eindeutig aus. Easyjet ist des Weiteren ein Billigflieger, der in ganz Europa, aber auch seit dem Jahr 2018 innerdeutsche Verbindungen fliegt.

Der Luftverkehrsbinnenmarkt in der Europäischen Union

Seit den 90er Jahren, als der europäische Luftverkehr liberalisiert wurde, wurde ermöglicht, dass Fluggesellschaften, die ihren Sitz in der EU haben, innerhalb des gesamten EU-Raums beliebige Routen fliegen dürfen: In Folge darauf entstand der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt. Vor der Entstehung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes war das kommerzielle Fliegen eine nationale Angelegenheit. Im Jahre 1992 wurde das dritte Liberalisierungspaket aus der Europäischen Union verabschiedet worden. Dadurch wurden die bestehenden Geschäftseinschränkungen für die EU-Luftfahrtunternehmen, die in dem EU-Raum tätig waren, abgeschafft. Allerdings gab es hierfür eine sehr wichtige Voraussetzung: Die Staatsangehörigen von den jeweiligen Mitgliedstaaten bzw. die Mitgliedstaaten müssen von den Unternehmen Eigentümer sein und dieses auch tatsächlich kontrollieren. Darüber hinaus muss der Hauptgeschäftssitz eines Unternehmens auf jeden Fall in einem dieser Mitgliedstaaten liegen. Es wird durch das Management von Easyjet seit längerem versucht, dass die EU-Regelungen der Eigentümerstruktur verändert werden.

Das wurde geschafft: Der Anteil der Eigentümer lag zum Jahresende bei etwa 49 Prozent, wobei es im September 2018 nur etwa 47 Prozent waren. Easyjet liegt immer näher an die entscheidende Schwelle. Den Aktionären müsste im Notfall das Stimmrecht entzogen werden, wie Easyjet berichtete. Daraufhin sollte das ,,Last in, first out“ Prinzip durchgeführt werden, bis die EU-Eigentümer-Anzahl etwa 50,5 Prozent erreicht wird. Offenbar gibt es eine Regelung in der Satzung von Easyjet, die aus wichtigen Gründen einen Entzug von Stimmrechten erlaubt. Eine sechsmonatige Übergangsfrist wird durch die Europäische Union auch nach einem Brexit gewährt. Die Fluggesellschaft dürfte den Spekulationen nach die Stimmrechtshürde nehmen. Auf die österreichische Brexit-Lage hat Easyjet eine Tochtergesellschaft gegründet. Dabei wurden nach Angaben etwa 318 Airbus-Flugzeuge auf die gegründete Tochtergesellschaft übertragen.

Die Ungewissheit schadet

Die Brexit-Lage hat trotzdem noch offene Folgen. Diese wirken sich allerdings drastisch auf die Buchungen aus, wie der Vorstandschef Johan Lundgren sich diesbezüglich geäußert hat. Seiner Aussage nach wurde auf mehr Klarheit gehofft. Die Menschen hörten immer wieder schlechte Nachrichten und bekamen deshalb eine Ungewissheit geboten. Im zweiten Halbjahr ist Lage noch immer nicht besser, da die Ticketpreise bei Easyjet sowohl in ganz Europa als auch in Großbritannien aufgrund der Brexit-Lage drücken.

Andere Fluggesellschaften haben auch ein Problem

Betroffen davon sind selbstverständlich auch andere Fluggesellschaften. Bei einer Hauptversammlung, die im Februar stattfand, berichtete der Tui-Cef, dass er auf eine Sonderregelung setze, bei welcher die Lande- und Startrechte durch die Fluggesellschaften die Eigentümerstruktur behalten. Sollte das jedoch nicht gelingen, so müsste TUI die Gesellschaftsstrukturen bei den eigenen Airlines ändern. Thomas Cook, ein deutscher Reisekonzern, liegt zurzeit mit einer Mehrheit in die britischen Hände. IAG, der British-Airways-Mutterkozern zittert genauso um die Flugrechte der spanischen Flugkonzerne Vueling und Iberia. Ebenfalls von der Brexit-Lage ist auch Ryanair stark betroffen.