Es gibt immer mehr Flugausfälle

Welche Rechte hat man als Fluggast?

Der Kampf um günstige Tickets und das Streben nach Gewinnoptimierung haben für die Airlines und ihre Flugzeuge, die als Massentransportmittel gelten, unangenehme Folgen. Immer häufiger kommt es zu Überbuchungen, Flugausfällen oder Verspätungen. Doch als Fluggast muss man sich diese Unannehmlichkeiten, die täglich stattfinden, nicht gefallen lassen. Wenn eine Flugreise von Fluggästen gebucht wird und die Airline daraufhin insolvent geht, bleibt man auf den Kosten oftmals sitzen. Damit das nicht passiert, gibt es zwei Varianten, die man wählen kann. Entweder die Flugreise wir als Pauschalreise gebucht, denn dann muss der Reiseveranstalter die Kosten bei Insolvenz der Airline erstatten. Eine zweite Möglichkeit ist den Flug über die Kreditkarte zu buchen. Wird der Flug nicht durchgeführt, dann bekommt man das Geld von der Bank zurück. Dieser Vorgang nennt sich Chargeback. Die EU-Fluggastrechte helfen einem, wenn es zu Flugverspätungen oder -ausfällen kommt. Nach fünf Stunden Verspätung hat man auch das Recht auf den Flug zu verzichten und hat Anspruch auf den vollen Flugpreis.

Wie viel Entschädigung bekommt man?

Die Entschädigungen bei Flugverspätungen, die gravierend sind, hängen von den Flugstrecken ab. Bei Kurzstrecken, die bis zu 1500 Kilometer lang sind, bekommt man 250 Euro zurück. Bei Mittelstrecken erhält man 400 Euro und bei Langstrecken, die mehr als 3500 Kilometer sind, 600 Euro. Anspruch besteht bei Verspätungen ab drei Stunden nur, wenn die Airlines sich nicht auf höhere Gewalt berufen können. Diese Rechte gelten nur für europäische Flüge und europäische Fluglinien. Wenn es um das Thema Streik geht, gibt es unterschiedliche Urteile der Gerichte. Einen Anspruch sollte man alledem ab drei Stunden Verzögerung bei der Fluggesellschaft geltend machen. Wie und wo man Ansprüche einreichen kann, muss von der Fluglinie schriftlich formuliert werden. Zudem muss der Reiseveranstalter, wenn einer vorhanden ist, verständigt werden. Gegen eine Auszahlung kann juristisch vorgegangen werden. Plattformen, die sich mit dem Thema Geldeintreiben beschäftigen, sind unter anderem Flightright, euclaim oder fairplane. Diese verlangen jedoch eine Provision für ihre Dienstleistung. Die Ansprüche kann man aber auch kostenlos geltend machen, wenn man beispielsweise eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr aufsucht. Erfolg ist jedoch nicht garantiert und der Aufwand kann viel Zeit in Anspruch nehmen.

Was sind unvorhersehbare Ereignisse?

Zu den unvorhergesehenen Ereignissen zählen beispielsweise Wetterphänomene, militärische Konflikte, Streiks oder ein Stromausfall am Flughafen. Nicht dazu zählen Umstände, die von der Fluggesellschaft selbst beherrscht werden, wie zum Beispiel eine Maschine, die nicht in Ordnung ist und es deshalb zu Ausfällen kommt. Wenn es zu unvorhersehbare Ereignissen kommt, sollte man unverzüglich mit der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen, damit diese einem zeitnah einen Ersatzflug anbieten kann. Zeitnah bedeutet in diesem Zusammenhang der nächstmögliche Flug, der organisierbar ist auch wenn er von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Der Passagier hat bei Verweigerung der Fluggesellschaft das Recht, selbst einen Ersatzflug zu buchen. Anfallende Mehrkosten müssen von der Airline erstatte werden. Es ist auch möglich, sich mit einem alternativen Verkehrsmittel um eine Ersatzbeförderung zu kümmern. Dies sollte jedoch die Fluggesellschaft selbst übernehmen. Wenn das Reisegepäck verloren gegangen ist, stehen zusätzliche Ansprüche zu.

Flugausfall was nun?

Wenn der Flug über zwei Stunden Verspätung hat oder überbucht ist, bekommt man als Passagier eine Verpflegung und zwei Telefonate oder E-Mails kostenlos. Eine Bestätigung über die Verspätung oder Annullierung sollte man sich schriftlich geben lassen. Wenn ein Weiterflug erst am nächsten Tag möglich ist, ganz gleich aus welchem Grund, muss auch ein Hotelzimmer von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Wenn man eine Pauschalreise abgeschlossen hat, ist immer der Reiseveranstalter, aufgrund des Reisevertrages, die erste Ansprechperson, der auch für die Beförderung an den Zielort zuständig ist. Wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor Flugantritt storniert wird, dann bekommt der Fluggast eine Entschädigung, die je nach Entfernung des Flugziels berechnet wird.

Im Luftverkehr droht zu Ostern wieder ein Flugchaos. Da immer mehr Menschen fliegen und die Airports dadurch überlastet sind, gibt es eine Warnung vor Engpässen. Besonders zu Ostern gibt es wieder viele Leidtragende, die von Verspätungen, Überbuchungen und Flugausfällen betroffen sind. Nicht nur mit Flugproblemen haben die Passagiere oftmals zu kämpfen, sondern auch mit verschollenen Gepäcksstücken oder Koffer, die zu spät am Flugziel ankommen. Das Flugchaos vom letzten Sommer in Berlin sollte sich nicht noch einmal wiederholen. Matthias von Randow, der bei dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft als Hauptgeschäftsführer tätig ist, sieht die Lage jedoch als sehr angespannt. Denn die Nachfrage, den Flugverkehr betreffend, wächst immer weiter. Die Osterferien alleine zählen schon als Herausforderung. Matthias von Randow fordert Verbesserungen bei der Organisation der Gepäck- und Passagierkontrollen und bei der Flugsicherung. Zwar haben Flughäfen, Airlines, Bundespolizei und Flugsicherung schon im Jahr 2018 mit Maßnahmen reagiert, doch mit dem Osterverkehr steht der Härtetest noch bevor.