Verspätung

VerspätungFür Passagiere sind Verspätungen bei Flugreisen sehr häufig mit einer Reihe von Unannehmlichkeiten verbunden. Sie verpassen Anschlussflüge, können wichtige Termine nicht wahrnehmen oder starten mit deutlicher Verspätung in den wohlverdienten Urlaub. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Flug um eine Individual-, Pauschal- oder Businessreise handelt, können die Fluggäste unter Berufung auf geltende Rechtsvorgaben Schadenersatz verlangen.

Die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen

Ab welcher Wartezeit und in welcher Höhe den Fluggästen bei einem verspäteten Start Entschädigungen zustehen, ist in der Fluggastrechte-Verordnung klar geregelt. Sie gilt jedoch ausschließlich für Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten sowie für Flüge von europäischen Fluglinien mit Sitz in der EU (einschließlich Schweiz, Norwegen und Island), deren Zielflughafen innerhalb der EU liegt. Passagiere von Fluggesellschaften aus Drittländern können sich nicht auf die Fluggastrechte-Verordnung berufen, dies ist auch dann nicht möglich, wenn die Zielflughäfen in der EU liegen. Sind die Regelungen der Fluggastrechte-Verordnung auf einen Flug anwendbar, ist die betreffende Fluggesellschaft zur Erbringung sogenannter Betreuungsleistungen verpflichtet. So müssen den Passagierern Getränke und Mahlzeiten, die Möglichkeit zur Telekommunikation (2 Telefonate, E-Mails oder Faxe) sowie – bei Bedarf – eine Unterbringung im Hotel incl. Transfer zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen sind abhängig von Verspätungsdauer und Flugstrecke:

– mehr als zwei Stunden bei einer Flugstrecke bis 1.500 km
– mehr als drei Stunden bei einer Flugstrecke bis 3.500 km
– mehr als vier Stunden bei einer Flugstrecke über 3.500 km

Beträgt die Wartezeit mehr als 5 Stunden, haben die Fluggäste die Möglichkeit, die Flugreise kostenlos zu stornieren und können eine zeitnahe Erstattung des Ticketpreises fordern. Unabhängig von den bereits erhaltenen Betreuungsleistungen haben die Passagiere ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Ausgleichszahlung für Flugverspätungen von mehr als drei Stunden richtet sich nach den Regelungen der Fluggastrechte-Verordnung:

– Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 Euro
– Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km): 400 Euro
– Langstrecke (mehr als 3.500 km): 600 Euro

Um die entsprechende Entschädigung bei der verantwortlichen Fluggesellschaft einzufordern, können Sie den folgenden Musterbrief für Verspätungen oder das Eu-Beschwerdeformular nutzen:

Flugverspätung








Wichtig: Laut Urteil der EuGH vom 4. September 2014 ist für die Feststellung der Verspätungsdauer der Zeitpunkt des Öffnens der Türen am Zielort entscheidend, nicht das Aufsetzen des Flugzeuges auf der Landebahn.