Technische Probleme und Entschädigung

Technische ProblemeFlugzeuge sind komplexe technische Maschinen, die regelmäßig auf Funktionalität und Sicherheit überprüft werden. Dennoch können technische Probleme dafür sorgen, dass ein Flug nicht planmäßig starten kann, was häufig erst unmittelbar vor dem vorgesehenen Abflug gemerkt wird. Betroffene Passagiere müssen mit Verspätungen ihrer Reise und schlimmstenfalls der kompletten Stornierung des Fluges rechnen. Im Regelfall haben sie ein Recht auf Entschädigung, dessen Höhe vom Zeitrahmen der Verspätung und der geplanten Reisestrecke abhängt und durch die EU-Verordnung 261/2004 geregelt ist.

Technische Probleme bei Flugreisen

Das Spektrum an technischen Problemen bei Flugzeugen ist vielfältig, ebenso wie die Ursachen, die solche Probleme auslösen können. Ein großes Feld sind physische Beschädigungen einzelner Komponenten, beispielsweise der Düsen, des Fahrwerks oder der Antriebstechnik. Als echte High-Tech-Maschinen sind Probleme in der Elektronik des Flugzeugs keine Seltenheit, was im Bereich der Steuertechnik zur Lebensgefahr während des Fluges werden kann. Andere technische Defekte können die reguläre Betankung des Flugzeugs verhindern. Auch vermeintlich einfache Probleme wie sich nicht öffnende Türen können als technischer Defekt zu einigen Minuten bis Stunden Verspätung beitragen.

Technische Probleme werden im Idealfall vor Antritt des Fluges bemerkt, leider zeigen sich viele erst in mehreren Tausend Metern Höhe. In den meisten Fällen haben die Defekte nur geringfügige Auswirkungen auf den Flugkomfort, beispielsweise durch den Ausfall der Klimaanlage. Bei gravierenden Problemen in der Antriebs- und Steuertechnik kann eine Notlandung im Sinne der Sicherheit notwendig werden, was die Ankunft am eigentlichen Zielort um viele Stunden verzögert und ebenfalls zu einer Entschädigung berechtigen kann.

Welche Entschädigung steht Passagieren zu?

Wichtigster Maßstab für die Entschädigungshöhe ist die Zeitspanne der Verspätung und die Länge des ursprünglich angesetzten Fluges. Wird der Zielort aufgrund von technischen Defekten mit wenigstens zwei Stunden Verspätung erreicht und beträgt die Flugdistanz wenigstens 1.500 Kilometer, lassen sich 250 Euro einfordern. Bei mehr als drei Stunden werden 400 Euro fällig, bei mehr als vier Stunden und einer ursprünglichen Flugdistanz von 3.500 Kilometern ist das Einfordern einer Entschädigung von 600 Euro berechtigt.

Ist der Flug pünktlich und haben technische Probleme lediglich den Flugkomfort beeinflusst, kann über eine Abschlagszahlung nachgedacht werden. Hier gibt es keine festen Pauschalbeträge, ein Abschlag von zehn oder 20 Prozent auf den Flugpreis ist denkbar. In sämtlichen Fällen muss allerdings die Fluggesellschaft für den technischen Defekt verantwortlich gemacht werden können, außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder ein Anschlag befreien die Fluggesellschaft von ihrer Entschädigungspflicht. Hier hat die Fluggesellschaft nachzuweisen, dass sie keine Verantwortung für den technischen Defekt trägt.

Das Recht auf Entschädigung durchsetzen

Grundsätzlich ist es jedem einzelnen Flugpassagier möglich, über ein formelles Schreiben an die Fluggesellschaft sein Recht auf Entschädigung einzufordern. In der Praxis werden viele Schreiben dieser Art erfolgreich von der Fluggesellschaft abgewehrt, beispielsweise aufgrund von Frist- oder Formfehlern. Empfehlenswerter ist es, sich eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale einzuholen oder direkt einen Rechtsanwalt aus dem Fachgebiet Reiserecht zu beauftragen. Dieser wird schnell und professionell einschätzen können, ob die vorliegende Sachlage für die Zahlung einer Entschädigung ausreicht. Wer den Weg ohne Rechtsanwalt gehen möchte, sollte unbedingt auf einen rechtssicheren Musterbrief vertrauen, den beispielsweise Verbraucherzentralen im Internet bereitstellen.