Scharfe Objekte

Scharfe ObjekteIm Flugzeug gelten zur Sicherheit von Personal und Passagieren erhöhte Sicherheitsrichtlinien, die auch den Umgang mit scharfen/spitzen Objekten umfassen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen alltägliche scharfe Objekte im separat gelagerten Gepäck, also der Koffermitnahme, entsprechend verpackt mitgeführt werden. In der Kabine selber sind jegliche Gegenstände, die in verletzendem Ausmaß genutzt werden können, pauschal untersagt. Nähere Informationen und entsprechende Details liefern die Fluggesellschaft beziehungsweise der Abflugflughafen.

Erlaubte und verbotene scharfe Objekte

Wie bereits eingangs erwähnt, darf das Handgepäck keine scharfen Gegenstände oder Gegenstände mit spitzen Kanten aufweisen. Selbstredend zählen hierzu auch jegliche Form von Waffen und Werkzeugen, die unter Umständen in lebensbedrohlicher Form genutzt werden können. Gegenstände wie Eispickel, Beile, Macheten, Säbel oder Messer sind daher immer verboten. Auch Gegenstände aus dem Alltag, beispielsweise Rasiermesser oder Rasierklingen, sind von dieser Regel betroffen. Ebenso wie Schlittschuhe, Skalpelle oder Ski-Stöcke.

Gegenstände wie Ski-Stöcke und Rasierer sind aber natürlich nicht pauschal von einem Flug ausgenommen. Sie müssen jedoch in das abseits gelagerte Koffergepäck gegeben werden, wo Passagiere während des Fluges keinen Zugriff erhalten und diese folglich auch nicht in verletzender Form nutzen können. Bei der Handgepäck-Regelung bestehen ebenfalls Ausnahmen, so erlauben viele Fluggesellschaften die Mitnahme von Einwegrasierern, wenn diese entsprechend verpackt werden.

Sind Sie sich unsicher, welche Gegenstände Sie mit ins Flugzeug und welche Sie sogar mit im Handgepäck führen können, empfiehlt sich eine vorherige, detaillierte Anfrage an die Fluggesellschaft beziehungsweise den Flughafen. Sowohl in Deutschland als auch bei den Fluggesellschaften und einzelnen Ländern können mitunter kleine Unterschiede in dieser Regelung auftreten. Die Mitnahme von Waffen ist im Gepäck immer untersagt. Weitere spitze Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, müssen unter Umständen mit einer Begründung im Vorfeld angenommen und teilweise auseinander montiert werden – das trifft vor allem auf Werkzeuge oder die Instrumente eines reisenden Mediziners zu.

Das Gepäck im Vorfeld unbedingt trennen

Scharfe Objekte unterliegen nicht den herkömmlichen Bestimmungen in puncto Größe und Gewicht des Handgepäcks. Selbst wenn ein scharfer Gegenstände, wie beispielsweise eine Schere oder ein Korkenzieher, von den Maßen her also ins Handgepäck passt, darf er dennoch nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Derartige Alltagsgegenstände müssen im Vorfeld am Flughafen oder Zuhause getrennt und damit mit dem klassisch aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Sollte gegen die Bestimmungen verstoßen werden, kann dies zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Hier bestimmt natürlich die Schwere des Falls auch die angemessene Bestrafung.

Wird versehentlich eine normale Nagelschere mit transportiert, ist in der Regel nur mit einer Verwarnung und unter Umständen einem temporären Wegsperrens der Gegenstände zu rechnen. Bei schweren Verstößen steht es der Fluggesellschaft frei, den Zutritt zum Flug zu verweigern oder einen Passagier eines Flugzeugs zu verweisen, sofern dieses noch nicht gestartet ist. Eine Rolle spielen in diesem Fall unter anderem die Kooperation des Passagiers als auch der Gegenstand. Wer hingegen versucht Waffen an Board zu schmuggeln, die auch klar als solche identifizierbar sind, muss mit harten Auflagen und einer Anzeige rechnen, welche dann von der Justiz strafrechtlich verfolgt wird. Daher ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld über die Regularien zu belesen und die mitgenommenen Artikel sorgfältig zu trennen und zu deklarieren.