Verbraucherschützer fordern eine automatische Entschädigung bei Verspätungen!

Ganz egal ob es sich um verspätete Züge oder Flüge handelt, Verbraucherschützer fordern künftig eine automatische Entschädigung für die Passagiere beziehungsweise Gäste.

Im diesjährigen Sommer kamen tausende Reisende an ihrem Zielort mit Verspätung an. Mindestens belief sich die Wartezeit auf 3 Stunden! Trotzdem forderte nicht alle ihre zustehende Entschädigung ein. Dies verwundert die Verbraucherschützer wenig, schließlich seien die Deutsche Bahn als auch die Fluggesellschaften im digitalen Zeitalter noch nicht von der Postkutsche abgestiegen.

Aus diesem Grund wird nun das Ende der kompliziert gestalteten Antragsformulare gefordert. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollten Bahn- und Flugreisende gleichermaßen in Zukunft automatisch eine Entschädigung erhalten. Insofern die Passagiere auch ihr Ticket online käuflich erworben hätten, würden für eine solche Maßnahme auch alle benötigten Informationen bereits vorliegen. Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherstelle Klaus Müller sagte dazu: “Da gibt es überhaupt keinen Grund, warum nicht die Fluglinie, die Bahn auch, Entschädigungen automatisch auf mein Konto zurückbucht!”

Alleine in 2018 konnten tausende Verspätungen verzeichnet werden!

Während der heißen Phase, den Sommerferien, kamen tausende Reisende, sei es nun mit dem Zug oder dem Flugzeug, gar nicht oder verspätet an. Die Anzahl der Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz SÖP, schnellten dadurch konstant in die Höhe! Vorläufige Prognosen sagen voraus das bis zum Jahresende hin sich die Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln könnten. Allerdings beantragen nur die wenigsten Kunden eine Entschädigung, was wohl auch daran liegt, dass dafür immer noch ein handschriftliches Formular ausgefüllt und eingereicht werden muss.

Bahnkunden steht beispielsweise ab einer Verspätung von einer Stunde vom Zielort schon ein Viertel des Ticketpreises an Entschädigung zu. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ist schon die Hälfte an Rückerstattung von der Bahn fällig. Der Verspätungsgrund spielt bei Bahnreisenden zudem keine Rolle! Fluggesellschaften können sich allerdings auf “außergewöhnliche Umstände” berufen und so keine Erstattung auszahlen. Dazu zählen politische Spannungen am Start- oder Lande Ort, Unwettern oder unvorhergesehen Streiks des Personals. Sollte eine kurzfristige Annullierung oder eine größere Flugzeitänderung anstehen, so muss die jeweilige Airline, je nach Verspätungszeit, bis zu 600 Euro an Schadensersatz auszahlen. Bei Übernachtungen und Co. müssen ebenso eine Unterkunft sowie der Transit dorthin und eine Verpflegung bereitgestellt werden.

Unternehmen und Fluggesellschaften sollten nicht mit allem durchkommen können!

Klaus Müller, der Chef der Bundesverbandes der Verbraucherzentrale sagte hierzu: “Viele tausende Reisende hatten dieses Jahr einen Sommer des Grauens”. Eine einheitliche und automatische Entschädigung wären nicht nur eine Kompensation, sondern auch Zeichen dafür, dass sich auch Unternehmen an Gesetze halten müssten. Viele Airlines und auch die Bahn erlauben es sich derzeit zu oft, den Fahrplan zu knapp zu planen, womit sie auch immer wieder durchkommen. Zudem wird auch noch am Personal sowie an der technischen Ausrüstung gespart. Gepaart wird dies oftmals mit Angeboten, die im Nachhinein nicht mehr eingehalten werden können.

Müller betonte zudem, dass die Durchsetzung der eigenen Rechte nicht zu einem Spießrutenlauf gemacht werden dürfte. Das Verfahren auf Entschädigung müssen viel einfacher gestaltet werden. “Dann haben wir auch gute Chancen, dass die Unternehmen von sich aus motiviert sind, pünktlicher, zuverlässiger und verbraucherfreundlich werden”, so Müller weiter. Der erste Schritt für diese Verbesserung könnte sein, dass die Entschädigungen auch online beantragt werden könnten. Schließlich ließe sich das Ticket auf diesem Wege ebenso kaufen.

Kompliziert gestaltete Formulare seien nicht mehr zeitgemäß!

Für diese Aussage hatte sich Mitte Dezember auch schon der Bundesstaat stark gemacht. Es sei einfach nicht mehr zeitgemäß, dass zwar die Tickets für Bahnfahrten und Flüge im Internet gebucht und gekauft werden könnten, die Entschädigung allerdings auf dem Weg der Postkutsche erledigt wird. Einige Fluggesellschaften hatten bei einem Spitzentreffen im Verbraucherschutzministerium zugesagt, dass Sie Online-Anträge sowie dafür entsprechende Applikationen schaffen möchten.

Müller prangerte zudem die schlechte Kommunikation der Airlines als auch der Bahn gleichermaßen an. Über Anzeigetafeln, Apps oder Webseiten sollten Unternehmen verpflichtet werden, welche Verspätungen Reisende in Kauf nehmen müssen und welche Rechte sie in Anspruch nehmen können. Diese bezieht sich hauptsächlich auf die jeweilige Schadensersatzzahlung. “Die Unternehmen haben keine Lust darauf. Und da muss man sagen: Wenn ihr Ruf nicht weiter leiden soll, dann müssen sie das jetzt schleunigst auf die Reihe kriegen”, so Müller. Wenn die Unternehmen es freiwillige nicht umsetzen möchten, so müsse der Gesetzgeber in dieser Debatte eingreifen.