Flugrechte Abkommen zwischen der EU und Katar auf der Zielgeraden

Das neue Flugrechte Abkommen zwischen der EU und dem Emirat Katar steht vor der Unterzeichnung. Somit kommt es in Zukunft zu mehr wirtschaftlicher Transparenz und Gerechtigkeit für die Fluglinien weltweit. Das Emirat Katar war in der Vergangenheit negativ dadurch aufgefallen, in den wirtschaftlichen Wettbewerb einzugreifen und Fluglinien aus den USA und Europa fühlten sich benachteiligt. Das Rohstoffreiche Scheichtum Katar hat über sein Verhalten den wirtschaftlichen Wettbewerb und die Bedingungen zwischen EU Airlines und der staatlichen Fluggesellschaft Qatar-Airlines benachteiligend beeinflusst. Maßgeblich wird nun in Zukunft geregelt sein, wie das wirtschaftliche Verhältnis im Luftverkehr zwischen Europa und dem Golf-Emirat ohne Diskriminierung bestimmter Fluggesellschaften auskommt. Das ist das Ziel dieser Bemühungen und hierin ist auch die Motivation zu sehen, ein solches Wirtschaftsabkommen zu formulieren.

Flugrechte-Abkommen steht kurz vor der Unterzeichnung

Die zuständigen Vertreter der EU für Flugrechte, haben aufgrund eines festgestellten Regelungsbedarf, mit den zuständigen Regierungsvertretern des Golf-Emirates Katar ein entsprechendes Absicht-Abkommen zur juristischen Regelung der Anflug-Rechte zwischen der EU und Katar getroffenen. In diesem Abkommen, sollen zukünftig transparente und gerechte Flugrechte deutlich geregelt sein. Es handelt sich um einen Pakt der im Detail genau regelt, wann Flugzeuge europäischer Fluggesellschaften Katar anfliegen und die staatliche Fluggesellschaft Qatar-Airways im Gegenzug Europa anfliegen. Diese Rechte waren bis jetzt nicht eindeutig geregelt und in der Vergangenheit hat die Regierung von Katar immer wieder in diese Rechte eingegriffen. So kam es in der Vergangenheit zu massiven Beschwerden, bei denen sich Airlines aus den USA und Europa wirtschaftlich diskriminiert fühlten. Einige Vertreter der Airlines sprachen damals von einer Art Behinderung der wirtschaftlichen Interessen und die Vertreter der europäischen Airlines haben sich bei der zuständigen EU Kommission beschwert.

Staatliches Protege führt zu Marktverzerrung

Das Golf-Emirat Katar besitzt als Staatsform eine Erbmonarchie. Diese zentralistische Staatsform regelt auch die Rechte am Flugverkehr und Katar gehört zu den Ländern mit eigenen Erdölvorkommen. Die Regierung besitzt das Monopol an der staatlichen Fluggesellschaft Qatar-Airways und es klingt logisch, wenn die Staatsregierung in die gesamte Regelung der wirtschaftlichen Interessen seiner Fluggesellschaft eingreift. In der Vergangenheit hat die Staatsregierung seiner Airline unter. Diese Fakten sind es, die dazu führten, dass sich amerikanische und europäische Fluglinien bei den Flugrechten benachteiligt fühlen. Bei wirtschaftlichen Engpässen bei Qatar-Airways, hat die Staatsregierung des Emirates, einfach in die wirtschaftlichen Bedingungen eingegriffen. Europäische und amerikanische Airlines unterliegen dagegen einem normalen wirtschaftlichen Wettbewerb und die Beschwerden der Airlines haben den Druck zur Verhandlung zwischen EU und Katar erzeugt.

Weitreichende Regelungen und gerechter Wettbewerb

Der zuständige EU Generaldirektor der Kommission für das Verkehrswesen Hololei berichtet über die Gründe und den Hintergrund dieser rechtlichen Empfehlung. Hololei machte deutlich, dass beide Seiten der Verhandlungsführer sich auf einen einvernehmlichen Wortlaut dieses Abkommen jetzt erst einmal geeignet haben. Im Anschluss soll im Laufe des Jahres eine Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien das neue Flugrechte-Abkommen zwischen Europa und dem Scheichtum Katar besiegelt werden. Es handelt sich um ein weitreichendes Abkommen, zur Vermeidung der Diskriminierung und der Unterbindung von Wettbewerbsverzerrungen. Dieses Abkommen zwischen der EU und Katar soll mehr Transparenz erzeugen und ein wirtschaftliches Gleichgewicht zwischen den Fluglinien um weltweiten Wettbewerb erzeugen.

Streit zwischen EU und Katar beigelegt

Mit diesem Abkommen ist der wirtschaftliche Streit zwischen der EU und dem Emirat Katar nunmehr beigelegt. Die wirtschaftliche Einmischung von der Staatsregierung des Scheichtums wird unterbleiben und die Gründe für den aufgeflammten Streit sind nunmehr deutlich über das neue Flugrechte-Abkommen ratifiziert. Somit fehlt nur noch die förmliche Unterschrift beider Seiten und dann wird der Wettbewerb bei Flügen weltweit gerechter. Das Emirat Katar hat damit auch erkannt, dass sein Handeln in der Vergangenheit weltweit nicht nur für Argwohn gesorgt hat, sondern auch wichtige soziale Aspekte berührt hat. Es geht damit wirtschaftlich um gerechte Verteilung und alle Beteiligten können jetzt genau absehen, wie häufig jede Airline Katar anfliegt und auch in Europa präsent ist.

Flugrecht-Abkommen regelt Häufigkeit der Anflüge

Das Abkommen das jetzt auf die Unterzeichnung wartet, regelt etwa die Fluglinie Qatar-Airways deutsche Luftfahrt-Ziele nur 35-mal in der Woche anfliegen darf. Gleichzeitig wird geregelt dass der Konkurrent von Qatar-Airways, die Fluggesellschaft ETIHAD (Emira.ul) nur noch über 4 Zielflughäfen Deutschland anfliegen darf. Hier liegt die Kompetenz heute bei der EU und das sind nur einige Beispiele der Details dieses Pakts. Demnächst stehen ähnliche Verhandlungen zwischen EU und Asean Verband an, damit auch hier eine Regelung wie mit dem Scheichtum Katar geschlossen werden kann.