Durchsetzung der Fluggastrechte auf eigener Hand oder Beauftragung eines Anwalts?

Damit die Ansprüche wegen Annullierung oder Verspätung gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden können, können diverse Wege gewählt werden. Zum einen kann man am Anfang auf eigener Hand aktiv werden, ohne sich professionelle Hilfe zu holen. In diesem Fall stehen Sie ganz allein einer mächtigen Airline gegenüber als Geschädigter. Die Erfolgsaussichten werden in weiterer Folge wegen mangelnden Rechtskenntnissen verringert. Des Weiteren hat man mit einem ärgerlichen Schriftverkehr und einem hohen Zeitaufwand zu kämpfen. Eine Alternative wäre, einen Rechtsanwalt zu engagieren. Voraussetzung ist, dass ein Rechtsanwalt gewählt wird, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist und Erfahrung hat. Dadurch sind die Chancen höher, dass die Fahrgastrechte zu Ihren Gunsten durchgesetzt werden. Nichtsdestotrotz ist genauso auch hier wichtig, dass Sie ein gewisses Engagement und viel Zeit investieren. Außerdem können die Anwaltskosten bei einer Niederlage sehr hoch werden.

Die Geschädigten haben eine Option, sich zur Durchsetzung gegenüber den Fluggesellschaften einen Dienstleister zuzuziehen. Im Grunde genommen ist das Unternehmen, die online auftreten. Damit der Anspruch festgestellt werden kann, ist die Erfassung von Daten nötig. Damit sind zunächst die Angaben wie Flugnummer, Abflug und Ankunft und das Datum wichtig. Des Weiteren müssen die Gründe der Verspätung oder des Ausfalls der Fluglinie angeführt werden. Eine große Rolle spielen genauso die persönlichen Daten als auch die Kontoverbindung. Wenn bei der Überprüfung der Rechtslage durch das online Unternehmen positive Ergebnisse geliefert werden können, dann wird der Fall übernommen. Viele Dienstleister geben sogar an, dass die Prüfung innerhalb von einigen Minuten abgeschlossen wird. Im Anschluss darauf gibt es zwei Varianten, die der Dienstleister zur Verfügung stellt:

Erteilung der Vollmacht an den Anbieter, um Forderungen durchsetzen zu können:

Der Online-Dienstleister versucht eine außergerichtliche Einigung mit der Fluggesellschaft zu erlangen. Kommt es zu einer Entschädigungsauszahlung, so bekommt der Dienstleister eine entsprechende Provision vom Gesamtbetrag ausbezahlt. Es entstehen somit keine weiteren Kosten. Für den Fall, dass bestehende Ansprüche abgewiesen werden, trägt der Dienstleiter das Prozessrisiko.

Forderungen werden an den Dienstleister abgetreten:

Aufgrund der Daten und Ihrer Angaben wird die Anspruchshöhe durch den Dienstleister prognostiziert. Die Höhe des Anspruchs wird unabhängig vom Prozessausgang und der Einigung ausgezahlt. Hier ist der Prozentanteil etwas höher als bei der Vollmacht-Variante. Die Auszahlung erfolgt schneller und risikounabhängig.

Welcher Weg eignet sich am besten zur Durchsetzung der Fluggastrechte?

Viele Online-Dienstleister spezialisieren sich auf eine der beiden Varianten. Andere wiederum lassen den Kunden zwischen der Abtretung und Vollmacht wählen. Die Provisionen werden erst mit der Auszahlung fällig. Dem Kunden entstehen keine weiteren Kosten. Im Wesentlich beschränkt sich der Aufwand auf die Abgabe einer Abtretungserklärung oder Erteilung einer Vollmacht, sowie auf die Beauftragungsprozedur. Die Varianten unterscheiden sich bei der Wartezeit der Auszahlung und der Auszahlungswahrscheinlichkeit. Dabei variiert die Entschädigungshöhe von Fall zu Fall. Zu der Datenbasis machen zahlreiche Unternehmen ähnliche Angaben, die aufgrund der Risikoabschätzung ermittelt werden. Beispielsweise führt EUclaim an, dass sie mit relevanten Informationen über die internationale Datenbank der Fluggast-Ansprüche verfügen. Neben Aufzeichnungen der verspäteten Flüge werden ebenfalls Daten zu Natur- und Wetterereignissen wie beispielsweise die Vulkanausbrüche zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden genauso Daten zu Arbeitskämpfen und diversen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs ermittelt. Dienstleister legen außerdem ihren Prozentanteil fest. Andere hingegen ziehen in die prozentuale Berechnung individuelle Faktoren ein und gegeben einen gewissen Bereich vor, in dem sich die Servicegebühren bewegen können. Abhängig vom der Prognose kann der Prozentsatz geringer oder höher ausfallen. Des Weiteren gibt es Dienstleister, die den Prozentanteil ohne Mehrwertsteuer anführen. Wobei die Mehrwertsteuer bei den anderen bereits inkludiert ist.