Das deutsche Recht bezüglich Entschädigungen gilt auch für die irische Airline Ryanair

Wer schon einmal einen Flug mit der Airline Ryanair gebucht hat, der wird wissen, dass diese Airline nicht zu den schnellsten und zu den günstigsten Airlines gehört. So kommt es immer wieder vor, dass man bei den unterschiedlichen Flügen, welche man bei Ryanair buchen kann, mit vielen und teilweise sehr langen Verspätungen rechnen muss. Das ist für die Betroffenen sehr ärgerlich, kann aber unter bestimmten Umständen durch die Airline entschädigt werden.

Das deutsche Recht bezüglich Verspätungen, Ausfälle und Entschädigungen

Es gibt in Deutschland Gesetze, welche sämtliche Angelegenheiten rund um das Fliegen regeln. Darin enthalten sind unter anderem auch Klauseln und Gesetze, welche die Verspätungen und die Ausfälle von Flügen und die damit zusammenhängenden Entschädigungen regeln. Um diese bei den entsprechenden Airlines durchsetzen zu können, kann man sich an unterschiedliche Organisationen wenden. Eine dieser Organisationen ist dabei Flugrecht.de. Allerdings halten sich nicht alle Airlines an dieses Recht.

Ryanair hat zunächst auf stur geschaltet

Ryanair ist, wie bereits erwähnt, nicht nur für seine billigen und äußerst erschwinglichen Flüge, sondern auch für seine Verspätungen und Ausfälle bekannt. Da es sich bei dieser Airline allerdings um eine irische Airline handelt, hat sich diese bis vor kurzem noch stur gestellt, wenn es um die Entschädigungen auf Grund von Verspätungen und Ausfällen ging. Dabei berief sich die Airline immer und immer wieder darauf, dass es sich bei Ryanair um eine irische Airline handelt, welche sich dementsprechend nicht nach den deutschen Gesetzen richten muss, welche die Entschädigungen regeln. Diese Sturheit wurde jedoch durch den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg beendet. Denn dieses hat eine sehr deutliche Entscheidung bezüglich dieser Angelegenheit getroffen.

Ryanair muss nach deutschem Recht zahlen

Das Amtsgericht Nürnberg hat die vielen unterschiedlichen Fälle von Ryanair behandelt und dabei entschlossen, dass die irische Airline die unterschiedlichen Entschädigungsportale, zu welchen unter anderem Flugrecht.de gehört anerkennen muss.

Was bedeutet die Entscheidung des Gerichts für die Passagiere?

Es kam alleine in dem letzten Jahr zu über 607 Verspätungen bei der Airline Ryanair und deren Flügen. Wie bereits erwähnt wurde haben die Passagiere, wenn die Verspätung über drei Stunden dauert, laut dem deutschen Recht einen Anspruch auf eine Entschädigung durch die Airline. Doch die Airline hat sich bislang immer stur gestellt. Dank der Entscheidung durch das Amtsgericht in Nürnberg kann die Airline das nun nicht mehr tun.  Für diese Zwecke hatte die Airline sogar eine eigene Klausel. Diese besagte, dass die Fluggesellschaft nicht für die Verspätungen oder für die ausgefallenen Flüge aufkommen wird. Durch den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg wurde diese Klausel nun allerdings als unwirksam eingestuft. Gegenüber den Portalen kann sich die Fluggesellschaft deshalb nicht mehr auf ihre Geschäftsbedingungen berufen. In diesen wird das irische Recht angewandt, was jedoch nicht mehr in Deutschland anerkannt ist und aus Grund für eine Nichtzahlung der Entschädigung genannt werden kann.

Das Portal Flugrecht.de selbst hat die Fluggesellschaft deshalb vor dem Amtsgericht Nürnberg verklagt. Die Argumentation, welche das Portal dabei bezüglich der Angelegenheit erbrachte war, dass die Passagiere ihren Flug von Deutschland aus buchen. Wer einen Flug in Deutschland bucht geht davon aus, dass für den Flug und alles was sich mit dem Flug beschäftigt und mit diesem verbunden ist, das deutsche Recht gilt und auch angewandt wird.

Das Amtsgericht Nürnberg sah die Angelegenheit genau wie das Portal und fällte deshalb das Urteil, dass auch die Airline Ryanair für die Verspätungen oder den Ausfall von Flügen aufkommen muss. Man kann als Passagier also künftig seinen Anspruch, mit Hilfe von Portalen wie unter anderem Flugrecht.de geltend machen und eine angemessene Entschädigung bekommen.