Ab welchem Zeitraum haben Passagiere bei Flugverspätungen ein Recht auf Entschädigung?

Etwa 1500 Flüge hatten allein im Mai diesen Jahre mindestens drei Stunden Verspätung zu verzeichnen. Zu den Gründen zählten schlechtes Wetter, Streik des Personals oder technisches Versagen der Maschinen. Dabei tut sich nun die Frage auf, welche Rechte Reisende bei Verspätungen haben?

3 Stunden

Der erste richtige Ansprechpartner bei Fluggästen ist immer die Airline. Bei Pauschalreisenden nimmt diese Position der Reiseveranstalter ein. Ausführliche Informationen bezüglich der Flugzeiten sind ebenso auf der jeweiligen Website des Flughafens einzusehen. Verspätungen, Abflugs- und Ankunftszeiten sind hier klar aufgelistet. Um später auch einen Beleg zu haben, sollten die Informationen aus dem Internet immer ausgedruckt werden.

Ein Flug, der aufgrund von Streiks gestrichen wurde, kann vom Kunden storniert werden. In diesem Falle bekommt er sein Geld zurück. Wenn er allerdings dennoch zum gewünschten Ort fliegen möchte, so hat er einen Anspruch auf einen späteren Flug. Allerdings dauert dies in den allermeisten Fällen sehr lange. Meistens bis der Streik zu Ende ist und teilweise noch etwas länger, da der Flugverkehr erst einmal wieder aufgenommen werden muss. Bei einem dennoch gewünschten Flug muss die Airline außerdem eine Unterkunft sowie den Transfer dorthin übernehmen, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfinden sollte. Bei einer Pauschalreise muss der Gast für eine Ersatzbeförderung seitens des Reiseveranstalters sorgen.

Ist der geplante Zielort mehr als 1500 Kilometer vom Startflughafen entfernt, so muss die Airline, ab einer Verspätung von zwei Stunden, für Betreuungsleistungen aufkommen. Dies bezieht sich auf Mahlzeiten und Getränke, Telefonate und ggf. auch Übernachtungen in einer Unterkunft. Die Zeit für die Unterstützung staffelt sich daraufhin auf drei Stunden, wenn das Flugziel zwischen 1500 und 3500 Kilometern entfernt ist. Bei mehr als 3500 Kilometern wird diese erst nach vier Stunden fällig.

Es sollte immer beachtet werden, dass selbst wenn eine große absehbare Verspätung eintreffen wird, dass der Flughafen seitens der Passagiere immer pünktlich aufgesucht wird. Sollte die Airline nämlich doch einen frühen Ersatzflug bereitstellen können, so besteht die Gefahr diesen zu verpassen.

Sollte ein Flug annulliert werden, eine Überbuchung oder Verspätung eintreffen, so haben Passagiere laut EU-Verordnung Anspruch auf 600 Euro Entschädigung, vorausgesetzt, es handele sich um einen “außergewöhnlichen Umstand”. Streiks als auch schlechtes Wetter werden aber immer gleichermaßen von den Airlines betitelt. So gibt es in diesem Fall keine Entschädigung. Nicht zu Unrecht hegen an dieser Regelung Verbraucherschützer Zweifel.

Wenn der Check-In am Flughafen bereits absolviert wurde und das Boarding sich daraufhin verzögern sollte, so stehen den Fluggästen der Airlines ganz bestimmte Rechte zu, die die EU vorschreibt. Hierbei gilt, wenn der Flug in der EU startet oder landet und die Gesellschaft gleichzeitig auch noch ihren Sitz in der EU hat folgendes: Ab einer Verzögerung von mindestens drei Stunden können die Passagiere eine Entschädigung verlangen! Bei einer Fluglänge ab 1500 Euro beläuft sich der Anspruch auf 250 Euro und bei einer Distanz von 3500 Kilometer sind es ganze 400 Euro. Übersteigt die Distanz zum Zielflughafen 3500 Kilometer, so schwillt der Anspruch auf 600 Euro an. Ist es außerdem nicht möglich den Flug noch am selben Tag zu organisieren, so muss die Airline neben der Entschädigung auch noch den Transfer zum Hotel als auch die Unterkunft selbst bereitstellen.

Die Quittungen sollten immer aufgehoben werden!

Der Grund für die Verspätung ist ein wesentlicher Punkt, da nicht in jedem Fall ein Entschädigungsanspruch fällig wird. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet eine solche auszuzahlen, wenn ein technischer Defekt vorliegt. Das bezieht sich auf Wartungsarbeiten als auch auf einen Ausfall des Bordcomputers. Bei “außergewöhnlichen Umständen” hingegen besteht eine solche Pflicht seitens der Airline nicht. Darunter fallen politische Spannung im Start- oder Landeland, Unwetter als auch unvorhergesehene Personal Streiks.

Deswegen sollten die Passagiere immer dafür sorgen, dass sie den Grund für die Verspätung schriftlich am Flughafen bestätigt bekommen. Diese sollte sich im Firmen-Spiegel der Fluggesellschaft eingeholt werden. Quittungen und Belege für die Aufwendungen am Reisetag sollten ebenso aufbewahrt werden. Es ist außerdem sehr hilfreich, wenn die Kontaktdaten aller Mitreisenden zusammengeführt werden.

Der Anspruch muss schriftlich angemeldet werden.

Damit die Passagiere die ihre zustehende Entschädigung erhalten, sollte grundsätzlich so vorgegangen werden: Die Fluggesellschaft sollte schriftlich auf die Zahlung kontaktiert werden. Dabei sollten alle Belege gesammelt mit eingereicht werden. Die Zahlungsfrist sollte auf drei Monate angesetzt werden. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale findet sich außerdem ein Entschädigungsantrag, der ebenso dafür verwendet werden kann. Hierbei müssen die Belege nur eingescannt und hochgeladen werden. Die Verbraucherzentrale schlichtet den öffentlichen Personenverkehr und setzt diese Forderung dann vertretend durch, insofern der Antrag seitens der Airline abgelehnt werden sollte.

Eine andere Option, die geschädigte Fluggäste haben, ist sich an die Online-Dienstleister EUFlight, Fairplan oder Flightright zu wenden. Diese können dann ggf. den Anspruch stellvertretenden den Anspruch festsetzen. Hierbei sparen Reisende viel Zeit und Mühen allerdings verlangen die Anbieter selbst etwa 30 bis 40% der Entschädigungssumme.

Es werden immer mehr Beschwerden von Flugreisenden laut!

Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz der SÖP, gehen immer mehr Beschwerden von Flugreisenden ein. Im Vergleich vom ersten Halbjahr 2017 und 18 ist ein 45-prozentiger Anstieg zu verzeichnen. Neben der wachsenden Bekanntheit der SÖP sind die seit einigen Monaten immer häufiger vorkommenden Flugverspätungen als auch die Flugannullierungen.

Die Flugsicherung gerät immer mehr in Engpässe, die Fluglotsen streiken öfter und auch die Unwetterhäufigkeit hat stark zugenommen, so die Begründung der Fluggesellschaften. Selbstverständlich hatte auch die Pleite des Airline Air-Berlin große Auswirkungen auf diesen Zustand. Viele der Flüge wurden zwar von der Lufthansa als auch von Eurowings übernommen, doch diese Ummeldungen benötigen noch einmal extra Zeit. Dasselbe gilt allerdings auch für die Bahn Beschwerden. Sind diese noch von 2014 bis 2016 zurückgegangen, so schwellen auch diese immer weiter an.