Tiere und Pflanzen transportieren

Tiere und PflanzenTiere und/oder Pflanzen transportieren ist mit dem Flugzeug weitestgehend uneingeschränkt möglich, zumindest wenn sich Reisende innerhalb der EU bewegen. Klassische Haustiere sind dann besonders unproblematisch, sofern sie über einen gültigen Europäischen Heimtierausweis verfügen. Der Ausweis muss eine noch gültige Tollwutimpfung auszeichnen und kann bei jedem Tierarzt in Deutschland beantragt werden.

Regelungen zum Transport von Haustieren

Unter dem Begriff „Haustiere“ werden Hunde, Katzen und Frettchen verstanden, welche auch den bereits erwähnten Europäischen Heimtierausweis erhalten können. Sofern das Haustier jünger als drei Monate ist, gelten aber nicht mehr die europäischen Richtlinien, sondern die nationalen Bestimmungen. In diesem Fall müssen Reisende sich im Destinationsland die jeweils gültigen Richtlinien vor der Reise einholen – beispielsweise beim lokalen Zoll oder beim deutschen Auswärtigen Amt.

Andere typische Haustiere, wie beispielsweise Vögel oder Kaninchen, fallen nicht unter den Europäischen Heimtierausweis und unterliegen damit ebenfalls den nationalen Bestimmungen des Einreiselandes.

Für Tiere, die entweder nach Malta, Irland, Finnland oder das Vereinigte Königreich eingeflogen werden, müssen außerdem gesondert gegen den Bandwurm Echinococcus behandelt werden. Diese Behandlung wird direkt beim Tierarzt vorgenommen – mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor dem Reiseantritt. Diese Behandlung wird ebenfalls im Heimtierausweis bescheinigt.

Transport von weiteren Tieren und Pflanzen

Innerhalb von EU-Ländern, also wenn aus der EU eingereist und auch ausgereist wird, dürfen sowohl Pflanzen als auch Teile von Pflanzen mitgeführt werden. Ausgenommen sind hierbei gefährliche oder schädliche Pflanzen beziehungsweise deren Erzeugnisse, die im Einreiseland als verboten gelten. Lebende Pflanzen unterliegen ebenfalls den nationalen Bestimmungen, da diese womöglich zum Artenschwund im Einreiseland führen können. Sofern Sie also Tiere und Pflanzen mit sich führen möchten, müssen Sie sich immer individuell Ihres Falls informieren. Ein Transport über das Flugzeug ist für die meisten Arten, ausgenommen exotische Arten ohne entsprechende Zertifizierung, zwar möglich, jedoch können nationale Bestimmungen die allgemeinen europäischen Richtlinien überschreiben – beispielsweise in puncto Artenschutz.

Tiere werden gesondert im Frachtraum des Flugzeuges transportiert, Pflanzen dürfen Sie unter Umständen sogar inklusive Topf mit ins Flugzeug nehmen. Hierbei gelten zusätzlich zu den nationalen Bestimmungen die Richtlinien der Fluggesellschaft, welche die maximale Höhe, Breite und das Gewicht vom Handgepäck festlegt. Eine generelle Norm existiert hier nicht, meist soll Handgepäck aber tatsächlich auch Handgepäck bleiben. Viele Fluggesellschaften beschränken die Höhe daher auf rund 50 bis 60 cm.

Beachten von örtlichen Beschränkungen

Zusätzlich zu den Bestimmungen der Fluggesellschaften, des Europäischen Rechts und nationaler Regularien, müssen Reisende auch örtliche Ausnahmen berücksichtigen. Kommt es im Einreiseland oder dem Ziel-Ort zum Ausbruch der Tierseuche, können die eigentlich berechtigten Transporte von Pflanzen und Tieren temporär außer Kraft gesetzt werden. In diesem Fall müssen sich Reisende an die örtlich zuständige Veterinärbehörde wenden, um eine Einzelberechtigung zu erhalten.

Die Kosten für den Transport von Tieren variieren außerdem entsprechend der Airlines, da hier keine gültige gesetzliche Vorschrift existiert. Werden diese in der Kabine geführt, ist mit Kosten zwischen 10,- und 30,- Euro zu rechnen, für den Frachtraum darf mit einem Betrag zwischen 30,- und 80 Euro kalkuliert werden. Auch ob es sich um einen Langstrecken- oder Kurzstreckenflug handelt spielt in diesem Fall eine Rolle. Einige Airlines erheben zudem Maximalgewichte für Tiere – auch hier gilt es individuell anzufragen.