Passagierrechte

PassagierrechteDie Passagierrechte beziehungsweise Fluggastrechte werden innerhalb der EU von der Verordnung 261/2004 EG abgehandelt. Sie sollen die Rechte der Passagiere vor, während und nach einem Flug stärken und finanzielle Kompensation für Ausfälle und Verspätungen sichern. Ihre Gültigkeit haben sie in dieser Form bei Flügen, die von der EU aus angetreten werden oder bei einem Transport mit Fluggesellschaften, die in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz ihren Sitz haben.

Welche Leistungen sichern die Passagierrechte ab?

Innerhalb der Europäischen Union und der über das Einkommen von Montreal verbundenen Ländern besteht eine Vielzahl von Rechten, die ein Passagier automatisch erhält, sobald er ein gültiges Ticket bei einer Fluggesellschaft bucht. Diese Rechte treten sowohl dann in Kraft, wenn alles planmäßig läuft als auch dann, wenn es zu Überbuchungen, Verspätungen oder Annullierungen kommt. Diese Rechte hängen weder vom Preis des Tickets noch der Staatsangehörigkeit des Reisenden ab. Es besteht bei Flugproblemen, auch vor dem Antritt, ein Recht auf Kommunikation, Übernachtung und Verpflegung, welches durch die Airline gewahrt werden muss.

Sofern Flüge überbucht sind, annulliert werden oder eine Beförderung verweigert wurde, haben Passagiere das Recht auf eine alternative, vergleichbare Beförderung an den Zielort. Kann diese nicht gewährleistet werden, müssen Fluggesellschaften das Ticket erstatten beziehungsweise einen kostenfreien Rücktransport sicherstellen. Sofern sich Passagiere für eine Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft keinen weiteren Transport zum Zielort sicherstellen. Die Fluggesellschaften sind aufgrund der Passagierrechte außerdem dazu verpflichtet, sie transparent über den Umstand zu informieren. Einige Erstattungen sind unter Umständen nicht möglich, wenn sich die Airline auf legitime außergewöhnliche Umstände beruft und die Schuld daher nicht bei der Airline selber liegt.

Die finanzielle Entschädigung, die über Passagierrechte garantiert wird, sieht eine Staffelung nach unterschiedlichen Gesichtspunkten vor. Unterschieden wird hierbei zwischen EU-internen Flügen und Flügen, die außerhalb der EU stattfinden. Weiterhin orientiert sich die Höhe der Erstattung sowohl am Ticketpreis selber als auch an der geflogenen Strecke – je länger der Flug, desto höher fällt auch die Erstattung aus. Wird ein Ersatzflug im vergleichbaren Zeitraum angeboten, kann die Airline die Erstattung um 50 Prozent mindern.

Gepäckrechte für EU-Airlines

Die Passagierrechte umfassen auch das Handling des Gepäcks, vor allem wenn dieses verloren gegangen ist oder beschädigt wurde. Der Anspruch muss innerhalb von sieben Tagen geltend gemacht werden, die maximale Haftungshöhe beträgt rund 1.220 Euro. Eine höhere Haftungsgrenze kann bei der Übergabe des Gepäcks individuell vereinbart werden, wenn wertvolle Gegenstände transportiert werden. Bei der Online-Buchung umfassen Passagierrechte zudem die transparente Aufstellung aller Kosten und einzelner Positionen. Dazu zählt auch die Auflistung folgender Informationen in übersichtlicher Form: gesamter Flugpreis, Steuern, Gebühren für den Flughafen, weitere Gebühren, Entgelte und Zuschläge. Auch optionale Zusatzleistungen müssen nach den Fluggastrechten klar als solche gekennzeichnet werden.

Passagierrechte außerhalb der EU-Länder und dazugehöriger Drittländer

Treten die über die EU geregelten Richtlinien für die Passagierrechte nicht in Kraft, gelten die nationalen Bestimmungen beziehungsweise die jeweiligen Regularien der Airline. Diese können sich nach den Nationen erheblich unterscheiden. Ein Ersatztransport und Unterkunft sind aber in den meisten westlichen Ländern und bei deren Airlines ein Standard. Die Rechte können insgesamt aber geringfügiger ausfallen.