Gepäckbestimmungen

GepäckbestimmungenFür das Reisegepäck für einen Flug, sowohl im In- oder aber auch im Ausland, gelten verschiedene Richtlinien, die hinsichtlich der maximalen Größe, dem Inhalt und dem Höchstgewicht des Gepäcks genau spezifiziert sind. Welche dies sind und was im Falle des Verlusts der Gepäckstücke geschieht, folgt nun in einem kurzen, informativen Überblick über Ihre Rechte als ´Passagier auf Flugreisen.

Maximales Gepäck-Gewicht und weitere Bestimmungen hinsichtlich des Gepäck-Inhalts

Je nach Airline und den gebuchten Konditionen ist das Maximalgewichts eines Gepäckstücks unterschiedlich, schwankt aber in den meisten Fällen zwischen 15 und 25 Kilogramm. Beim Handgepäck beträgt das übliche Gewicht, das bei den meisten Airlines akzeptiert wird, 5 bis 10 Kilogramm. Des Weiteren haben die verschiedenen Airlines Vorgaben hinsichtlich der Größe des Gepäckstücks, die auch bei Handgepäck erfüllt werden müssen.

Außerdem gilt beim Handgepäck besondere Vorsicht in der Hinsicht, welche Sachen mitgeführt werden dürfen. Flüssigkeiten dürfen generell nicht im Handgepäck mitgeführt werden, sofern diese nicht im Bording- oder Duty-Free-Bereich des Flughafens erworben worden sind. Andere potentiell gefährliche Gegenstände, worunter auch Nagelscheren, Taschenmesser oder Deodorants und Haarsprays fallen, dürfen ebenfalls nicht im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Bei der Gepäckkontrolle und -aufgabe besteht aber generell immer noch die Möglichkeit, diese Dinge auszusortieren oder gegebenenfalls noch umzupacken.

Strenge Sicherheitskontrollen für das Gepäck

Alle Gepäckstücke, die nicht eingecheckt worden sind, werden bei der anschließenden Sicherheitskontrolle vor dem Flug durchleuchtet. Obwohl die Sicherheitsbestimmungen im Allgemeinen in den letzten Jahren deutlich verschärft worden sind, dürfen einige Artikel problemlos mitgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Medikamente, die dem Sicherheitspersonal bei der Kontrolle vorgezeigt werden sollten. Diese Ausnahmeregelungen gelten ebenfalls für spezielle Nahrungsmittel, wie z. B. Babynahrung. Ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen und Einschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten auf Flugreisen.

Verlust des Gepäcks auf einer Flugreise – Ihre Rechte als Fluggast

Das befürchtete Szenario eines jeden Reisenden ist der Verlust des eigenen Gepäckstücks auf einer Flugreise. Im Schnitt geht etwa jeder hundertste Koffer auf einer Flugreise oder am Flughafen verloren, in 95 % der Fälle des Gepäcksverlust tauchen die vermissten Koffer jedoch schnell wieder auf. Zudem sind die Reisenden bei Verlust ihres Gepäcks nicht auf sich allein gestellt, sondern können auf Unterstützung des Flughafenpersonals bauen und können gegenüber dem Flughafen oder der Airline Schadensersatzansprüche anmelden.

Um diese für das vermisst Gepäck jedoch geltend machen zu können, ist die Bordkarte mit der Gepäck-Registrierungsnummer dringend von Nöten. Meistens kann schon mit dieser Nummer geklärt werden, wo das Gepäckstück stecken geblieben ist. Zudem muss der Passagier den Verlust des Gepäckstücks unverzüglich der Airline melden, da sonst die Schadensersatzansprüche verloren gehen.

Sobald das Gepäck wieder aufgetaucht ist, wird es von den Airlines an den Wohnort oder an das Feriendomizil des Besitzers geliefert. Bei einer ausbleibenden Lieferung werden die Fahrtkosten zum Flughafen zur Abholung des Gepäckstücks erstattet.Zudem gibt es verschiedene Bestimmungen hinsichtlich der Kostenerstattung, die von Airline zu Airline variieren. Manche Airlines übernehmen zu 100 % die Kosten für Toilettenartikel, dafür aber nur die Hälfte für die Anschaffung von Textilien. Wiederum zahlen manche Airlines einen Vorschuss von bis zu 200 Euro für die Anschaffung neuer Kleidung, während manche die Kosten nur anhand der Kaufbelege erstatten.