Ganzkörperscanner

GanzkörperscannerGanzkörperscanner (alternative Namen: Bodyscanner, Nacktscanner oder Terahertz-Kamera) werden seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 häufiger an Flughäfen oder an Landesgrenzen eingesetzt. Sie liefern den Sicherheitsbeamten eine Röntgen-Rückstreuaufnahme, bei der Gegenstände unter der Kleidung abgebildet werden können. Aufgrund der potentiellen Verletzung der Privatsphäre gelten sie als höchst umstritten und sind längst nicht lückenlos integriert.

Funktionsweise der Ganzkörperscanner

Im Prinzip funktionieren die Ganzkörperscanner ähnlich wie ein herkömmlicher Röntgen-Apparat, außer dass in diesem Fall nicht „bis auf die Knochen“ sondern lediglich bis zur Oberfläche eine Rückstreuung erfolgt. Während die Scanner diese Rückstreuung nutzen und in Folge dessen ein Bild liefern, arbeiten herkömmlichen Röntgen-Apparate mit einer Absorption der Strahlung und identifizieren so Calcium und Gewebetypen. Die Scanner bewegen sich weitestgehend auf einem herkömmlichen Wellenspektrum und gelten als ungefährlich. Bedenken liefert eher der Eingriff in die Intimsphäre, zumal die Ganzkörperscanner selber keinesfalls als einwandfrei zuverlässig gelten.

Der Einsatz in Deutschland, der EU und anderen Nationen

Sie werden vorwiegend an Flughäfen oder am Eingangsterminal von großen Messen oder öffentlichen Veranstaltungen genutzt. In Moskau werden Sie an allen Flughäfen genutzt, auch die TSA in den Vereinigten Staaten von Amerika arbeitet ergänzend mit den Scannern. In der Europäischen Union (und damit auch in Deutschland) sind die Ganzkörperscanner noch nicht zugelassen, wobei individuell Sonderbewilligungen bei der EU-Kommission eingeholt werden können. Bevor ein solcher Test im europäischen Raum durchgeführt werden darf, muss der Passagier zudem seine Einwilligung geben – er darf dazu jedoch nicht gezwungen werden. Die Ganzkörperscanner mit Sonderbewilligung befanden sich in Hamburg, Stuttgart und in Frankfurt im Einsatz. Vor allem am Hamburger Flughafen blieben sie aber hinter den Erwartungen zurück und lieferten nicht annähernd so verlässliche Ergebnisse wie eine manuelle Durchsuchung. Mittlerweile laufen neue Testphasen mit modernisierten Geräten.

Obwohl Ganzkörperscanner in der Theorie ein exaktes Bild liefern könnten, stehen den Sicherheitsbehörden in Deutschland und der EU nur Skizzen der Person zur Verfügung. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Passagiere in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, weil beispielsweise Genitalien durch den Scanner abgebildet werden könnten. Die aktuelle Praxis sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden nur eine schemenhafte Skizze der Person erhalten. Verdächtige Gegenstände oder Zonen werden von dem Gerät identifiziert und als kontrastreiche Punkte dargestellt. Die Sicherheitsbehörden sollen diese Informationen dann zum Anlass nehmen, um diese Zonen bei der händischen Durchsuchung näher zu prüfen. Unabhängig davon, wo die Ganzkörperscanner eingesetzt werden, verlassen sich Sicherheitsbehörden also nicht voll und ganz auf die Technik. Manuelle Kontrollen werden sowohl ergänzend durchgeführt als auch um Verdachtsfälle des Scanners zu überprüfen.

(Noch) keine zweifelsfrei ausgereifte Technologie

Hier wird schon deutlich, dass es sich bei den Ganzkörperscannern um keine hundertprozentig ausgereifte Technologie handelt. Insbesondere zahlreiche unabhängige Tests, darunter auch in Deutschland, haben Schwächen der Geräte aufgezeigt. Weiterhin existieren bisher keine Langzeitstudien für Geräte, die im Millimeterwellen- oder Terahertz-Bereich arbeiten. Der BfS arbeitet mit verschiedenen Institutionen an einer langfristigen Überprüfung, auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass dieses Wellenspektrum gesundheitliche Schäden hervorrufen könnte. In ihrer derzeitigen Form laufen die Scanner in Deutschland daher nur als Test- beziehungsweise Pilotprojekte, in anderen Ländern werden sie bestenfalls ergänzend zu herkömmlichen Metalldetektoren und händischen Durchsuchungen genutzt.