Gibt es eine Entschädigung für Passagiere wegen einer Schraube auf der Landebahn?

Passagiere hatten mit einer Verspätung des Fluges wegen einer Schraube im Flugzeugreifen dreieinhalb Stunden zu kämpfen. Jetzt fragen sich die Passagiere, ob ihnen eine Entschädigung seitens der Fluggesellschaft zusteht. Dazu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt. Kommt es zu Flugverspätungen durch eine Schraube im Flugzeugreifen, so bedeutet das nicht, dass automatisch gegenüber dem Fluggast eine Entschädigung besteht. Dabei ist es ein sogenannter ,,ungewöhnlicher Umstand“, für den eine Fluglinie im Grunde genommen keine Verantwortung trägt, ausschlaggebend. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Wenn sich eine Fluglinie nicht um Schadensbegrenzung bemüht, so besteht nur dann ein Entschädigungsanspruch den Flugpassagieren gegenüber. Ein Anspruch kann dann durchgesetzt werden, wenn in einem Gesetz Lücken bestehen, so wie es hier der Fall ist.

Nach Landung des Flugzeuges – Entdeckung der Schraube im Flugreifen

Die Schraube wurde im Reifen entdeckt, als die Germanwings-Maschine in Dublin gelandet ist. Bevor das Flugzeug weiter nach Düsseldorf weiterfliegen konnte, musste vorher der geschädigte Reifen ausgetauscht werden. Somit wies der Flug eine dreieinhalb stündige Verspätung auf, nachdem er in Düsseldorf gelandet ist. Das Anspruchsrecht wird geprüft. Das EU-Recht sieht vor, dass Passagiere ab einer dreistündigen Verspätung einen Anspruch auf eine ,,Ausgleichszahlung“ haben. In diesem Fall beträgt die Ausgleichszahlung etwa 250 Euro. Ein solcher Entschädigungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn es sich dabei um sogenannte ,,außergewöhnliche Umstände“ handelt. Dazu gehören beispielsweise Umstände, die zu einem Ausfall des Fluges führen oder zu großen Verspätungen. Nichtsdestotrotz besteht der Entschädigungsanspruch nur dann, wenn die Fluglinie diese Umstände nicht vermeiden konnte. Es besteht des Weiteren ein Streitfall vor dem Gericht zwischen Germanwings und einem Fluggast. Der Flugpassagier buchte von Dublin nach Düsseldorf einen Flug bei Germanwings. Durchgeführt wurde dieser Flug mit einer Verspätung von dreieinhalb Stunden. Die verlangte Ausgleichszahlung wurde anschließend durch Germanwings abgelehnt. Die Begründung seitens Germanwings war, dass es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und dies nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft laut der Fluggastrechtverordnung der Union liegt.

Liegt in diesem Fall ein außergewöhnlicher Umstand vor?

Laut dem gefällten Urteil des Europäischen Gerichthofs (EuGH) liegt hier ein sogenannter ,,außergewöhnlicher Umstand“ vor. Schäden durch ähnliche Gegenstände, die auf der Start- oder Landebahn vorliegen, können von den jeweiligen Fluggesellschaften, die davon betroffen sind, nicht beherrscht werden. Nichtsdestoweniger sind die Fluglinien dafür zuständig, alles zu tun, um durch solche Vorfälle künftig große Verspätungen zu vermeiden. Aus diesem Grund bieten die Flughäfen ihren Passagieren die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen, der bei einem Reifenschaden es möglich macht, den Service zu beschleunigen. Diese Verträge können zwar nicht am jeden Flughafen unterzeichnet werden, aber die meisten bieten den Flugpassagieren diesen an.

Das Landgericht Köln prüft jetzt die Ansprüche auf einer Entschädigung

Jetzt ist das Landgericht Köln an der Reihe zu prüfen, ob seitens Germanwings ausreichende Anstrengungen unternommen wurden, um die Flugverspätung zu vermeiden. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob in Dublin der Servicevertrag abgeschlossen wurde, der die Flugverspätung gering hält. Die Rechtslage ist nun beim Landgericht Köln in Deutschland anhängig. In Folge dessen wurde der Gerichtshof seitens LG Köln gebeten eine Vorabentscheidung vorzulegen. Dabei sollte entschieden werden, ob durch die Schraube im Flugreifen tatsächlich ein sogenannter ,,außergewöhnlicher Umstand“ besteht. Der Gerichtshof stellte im Urteil fest, dass gegenüber den Flugpassagieren keine Ausgleichszahlung besteht, wenn es sich wirklich um einen außergewöhnlichen Zustand handelt, bei dem eine Flugverspätung nicht vermieden werden konnte und alle Maßnahmen, um eine Verspätung des Fluges zu vermeiden, unternommen werden konnten. Hierbei werden die materiellen, finanziellen und personelle Mittel geprüft. Wenn die Fluglinie beweisen kann, dass zur Vermeidung der Flugverspätung alle Maßnahmen ergriffen wurden, so hat ein Fluggast der Fluglinie gegenüber keinen Entschädigungsanspruch.

Erfahrungsbericht mit Condor-Flug: Frankfurt nach Las Vegas

29.5.2015 Flug mit Condor von Frankfurt nach Las Vegas, Flugnummer DE5082

Erzwungenes Downgrade von Businessclass zu Premium Economy: rechtliche Gesichtspunkte:

Unsere Person ist am 29.5.2015 mit einer Condormaschine für einen Kurztrip nach Las Vegas geflogen. Beim Check wurde sie darüber informiert, dass trotz bestätigter Buchung für die Businessklasse kein Sitz mehr verfügbar war. Ihre Mitarbeiterin am Schalter in Frankfurt, Frau Y, teilte mit, dass das Flugzeug wegen einer Beschädigung durch eine kleinere Maschine mit weniger Businessclass-Sitzen ersetzt werden musste. Unsere Person wurde auf einen Premium Economy Platz verwiesen.

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Erfahrungsbericht Flug Germanwings Barcelona nach Köln/Bonn

15.7.2015, Flug mit Germanwings von Barcelona nach Köln/Bonn, Flugnummer 4U 527

Der Flug, den unser Passagier für seinen Rückflug von Barcelona nach Köln/Bonn gewählt hatte, war vier Stunden verspätet. Als Begründung dafür wurde ein technischer Defekt an der Klimaanlage genannt. Es war die Rede von einem Schaltfehler, wenn vom Boden- auf den Luftbetrieb der Anlage geschaltet werden sollte. Der Pilot war nicht bereit mit diesem Defekt die Sicherheit seines Fluges zu garantieren. In diesem Falle muss ich dem Piloten mein Kompliment für diese Entscheidung aussprechen.

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Erfahrungsbericht Flug mit Lufthansa von Chicago nach Frankfurt

Auf dem Hinflug gab es keine Probleme.
Von Frankfurt am Main nach Chicago und weiter nach Las Vegas am 25.9.2015: kein Grund zur Beanstandung.

Auf dem Rückflug aber gab es jedoch ein Problem.
Der Flug von Las Vegas über Chicago nach Frankfurt sollte am 29.9.2015 starten und am 30.9.2015 in Frankfurt landen. Die Umsteigezeit, die in Chicago vorgesehen war, betrug nur 55 Minuten. Die Verbindung wurde von der Lufthansa jedoch genauso vorgesehen und gebucht, was darauf schließen lässt, dass die Fluggesellschaft davon ausgeht, dass dies genug Zeit zum Umsteigen ist.

Die Fakten:
Alle Flüge haben Lufthansa-Flugnummern (LH), die Inlandflüge in den USA werden jedoch vom Lufthansa-Partner United Airlines ausgeführt. Unser Passagier hat nachträglich zur Buchung, jedoch noch vor dem Datum des Hinfluges für die Teilstrecke Chicago-Frankfurt ein Upgrade in die Businessklasse gebucht. Ticket und Bordkarte waren für die Businessklasse ausgestellt. Die Bezahlung für das Upgrade ist mittels Bonusmeilen des Miles and More Programm erfolgt.

Zum Rückflug:

In Las Vegas wurde den Fluggästen mitgeteilt, dass das vorgesehene Flugzeug „vom Piloten gestohlen“ wurde. Offenbar musste die Maschine für eine andere Strecke eingesetzt werden. Die Ersatzmaschine war wegen eines Defekts nicht sofort startbereit, was zu einer Verzögerung führte, die zunächst auf etwa eine Stunde beziffert wurde. Schon diese eine Stunde Verspätung würde ja bedeuten, dass der Anschlussflug nach Frankfurt in Chicago (LH 431) nicht mehr erreicht werden könnte. Am Schalter in Las Vegas wurde nach einer Alternative gesucht und der Flug 907 mit der United Airlines angeboten, für den jedoch keine Businessclass-Sitze mehr verfügbar waren und der etwa 3 Stunden später in Frankfurt ankommen sollte.

Alle Beschwerden waren ergebnislos. Dies sei die einzige Alternative laut des Mitarbeiters in Las Vegas. Beschwerden seien nachträglich per Email an die Lufthansa zu richten. Die Ersatzmaschine der United Airlines flog schließlich mit einer zweistündigen Verspätung in Las Vegas ab. In Chicago versicherten die Mitarbeiter der United Airlines unserem Passagier erneut, dass in der Businessklasse keine Sitze mehr verfügbar seien und der Passagier musste sich mit einem Sitz in der Economy Klasse begnügen.

Leider hatte auch diese Maschine, die von Chicago nach Frankfurt flog, ein technisches Problem. Die Klimaanlage des Flugzeuges funktionierte nicht einwandfrei und so kam es dazu, dass die Passagiere vier Stunden in der Maschine warten mussten. Als Verpflegung wurden in diesen vier Stunden nur einmal 250 Mililiter Wasser und drei Kekse an jeden Reisenden verteilt. Statt um 18:10 Uhr startete die Maschine um 21:45 Uhr. Statt um 9:45 Uhr landete sie in Frankfurt um 12:40 Uhr. Die ursprünglich gebuchte Maschine der Lufthansa wäre bereits um 7:15 Uhr am selben Tag gelandet. Insgesamt waren also mehr als fünf Stunden Verspätung zusammen gekommen.

 

Überblick über die Zeiten und Buchungsdetails:

Ab Las Vegas um 9.22 Uhr mit LH9313 (durchgeführt von United Airlines)
Ankunft in Chicago: 15.02 Uhr
Ab Chicago um 15.55 Uhr mit LH 431
Ankunft in Frankfurt um 7.15 Uhr ( +1Tag am 30.9.)

Tatsächliche Flugzeiten:

Ab Las Vegas um ca. 11 Uhr mit LH 9313 (durchgeführt von United Airlines)
Ankunft in Chicago um 16.50 Uhr
Umbuchung auf den Flug United Airlines 907 in ECONOMY statt Businessclass
Ab Chicagoo (geplant 18.10 Uhr, mit Ankunft in Frankfurt um 9.45 Uhr)
Aber: Ab Chicago erst um 21.45 Uh
Ankunft in Frankfurt erst um 12.40 Uhr (am 30.9.15)

Die Informationspolitik der United Airlines war sehr schlecht. Mehrfach hieß es, dass es gleich losgehe, während sich am Ende vier Stunden Verspätung akkumulierten. Vier Stunden beinahe ohne Verpflegung und ohne verlässliche Informationen in einem Flieger zu sitzen, ist eine Zumutung und nicht der Standard, den man sich von der Lufthansa oder ihren Partnern erhofft.

Die Antwort der Lufthansa auf eine Beschwerdemail lautete:

Sehr geehrter Herr XXX,

wir bitten Sie in aller Form um Verzeihung, dass Sie auf Ihrer Rückreise von Las Vegas nach Frankfurt so viele Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen mussten.

In der Tat ist es sehr ärgerlich, dass Sie durch die Verspätung des Fluges UA1454 am 29. September 2015, Ihren Anschlussflug verpasst haben und Ihren Alternativflug nicht in der Business-Class genießen konnten. Die durchführende Fluglinie United Airlines ist verantwortlich für die Regulierung des Ihnen entstandenen zeitlichen Verlustes. Aus diesem Grund haben wir Ihr Anliegen an United Airlines übermittelt. United Airlines wird sich gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Darüber hinaus haben wir gern die Kosten für Ihre zusätzlichen Ausgaben für Speisen und Getränke übernommen, da Sie nicht adäquat verpflegt wurden. Die Überweisung auf Ihr Konto wird ungefähr zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte seien Sie versichert, dass wir jederzeit alles Erdenkliche leisten, um Ihnen als einem unserer treuesten Gäste eine planmäßige und pünktliche Reise zu ermöglichen, sofern die äußeren Umstände von uns zu beeinflussen sind. Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder als Gast an Bord begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Sonja G.

Von der United Airlines kam keine Antwort. Die Emails wurden einfach ignoriert.

Die Lufthansa erhielt also erneut eine Beschwerdeemail und antwortete wie folgt:

Sehr geehrter Herr XXX,

mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass sich die Kollegen der United Airlines noch nicht bei Ihnen gemeldet haben. Nach Prüfung des Falls hat meine Kollegin im Oktober alles korrekt in die Wege geleitet – ich habe dies noch einmal wiederholt und hoffe, dass Sie diesmal Antwort erhalten.

Gern möchte ich Ihnen jedoch empfehlen, auch den direkten Weg zu gehen und United Airlines selbst zusätzlich zu kontaktieren. Wir haben keine Einsicht, was mit unseren Weiterleitungen bei anderen Airlines passiert – im Normallfall ist aber recht zügig mit einer Kontaktaufnahme mit dem Kunden zu rechnen.

Ich entschuldige mich noch einmal für die Unannehmlichkeiten und verbleibe…

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Daniel K.
Die Lufthansa hat sich hiermit durch eine gute Informationspolitik eingesetzt, wofür sie ein Lob verdient. Die amerikanische Partnerairline scheint sich jedoch um die Kundenbeschwerden nicht zu kümmern.