Entzündliches

EntzündlichesZu den erhöhten Sicherheitsrichtlinien im Flugzeug zählen auch Bestimmungen, die entzündliche und brennbare Stoffe und Gegenstände umfassen. Da diese während des Fluges zu einer akuten Notsituation führen können, unterliegen sie strengen Richtlinien. Ein pauschales Verbot gegen potentiell entzündliche Gegenstände besteht aber nicht. Jedoch sollten sich Reisende im Vorfeld mit den Bestimmungen des Flughafens und der Airline auseinandersetzen.

Entzündliches beim Hand- und Koffergepäck

An Board wird bei einem Flug zwischen dem Handgepäck in der Kabine und dem Koffergepäck in dem weiteren Ablageraum des Flugzeugs unterschieden. Entzündliche Waffen, darunter selbstredend auch Sprengstoffe, sind natürlich strikt untersagt. Eine Mitfuhr derartiger Waffen und Sprengsätze hat den Ausschluss vom Flug und unter Umständen eine Festnahme mit anschließender juristischer Verfolgung zur Folge. Andere entzündliche Stoffe und Alltagsgegenstände, wie beispielsweise Haarspray oder Deo, dürfen in der dafür vorgesehenen Schutztüte mitgeführt werden. Beim Betreten des Flugzeugs müssen diese verschlossen sein, außerdem dürfen die entzündlichen Stoffe die maximale Höchstgrenze von 100 ml pro Stoff nicht überschreiten.

Weiterhin unterliegen selbstentflammbare Stoffe strikten Richtlinien und dürfen nicht mitgeführt werden, da diese zu einer Gefahr für Besatzung und Passagieren werden können. Leicht entzündliche Feststoffe, wie beispielsweise Streichhölzer, sind ebenfalls hiervon betroffen. Auch entflammbare Gase werden als „Entzündliches“ klassifiziert und dürfen daher nicht mit an Board des Flugzeugs genommen werden. Bei den hiervon betroffenen Ausnahmen werden maximale Höchstgrenzen von der Airline festgelegt. Mitgeführtes Aerosol darf in dem dafür vorgesehenen Behälter mit maximal 100 ml mitgeführt werden, im aufgegebenen Gepäck darf die Füllmenge den Richtwert von 500 ml nicht überschreiten.

Ausnahmen bestehen für Entzündliches in erster Linie, wenn es sich entweder um medizinisch notwendige Produkte oder um Kosmetika handelt – gewissermaßen ein notwendiger Artikel oder Alltagsgegenstand zum Auftragen auf dem Körper. Auch in diesem Fall können Ausnahmen vorherrschen. So ist beispielsweise nicht automatisch jedes Insektenspray auch zur Mitnahme im Handgepäck gestattet, zumal dieses an Board üblicherweise sowieso nicht benötigt wird. Im eigenen Interesse sollten Passagiere Entzündliches also einerseits vom Flugzeug und andererseits vor allem aus dem Handgepäck fern halten. Die meisten Alltagsgegenstände können vor Ort im Zielland gekauft werden, medizinische Produkte müssen unter Umständen im Vorfeld angemeldet werden.

Bei Verstoß können Produkte konfisziert werden

Entschließen Sie sich bewusst für einen Transport von entzündlichen Stoffen oder haben diese schlicht vergessen, müssen Sie zu erst einmal auf eine entsprechende Verpackung in den dafür vorgesehenen Behältern achten. Außerdem sind Deo-Sprays und Co natürlich fest zu verschließen. Leicht entzündliche Stoffe, die sich unter den Druck- und Temperaturschwankungen entflammen können, werden von den Sicherheitsbeamten am Flughafen normalerweise konfisziert, um die Sicherheit von Besatzung und Passagier nicht zu gefährden. Betroffen hiervon sind auch chemische Substanzen, die sich in Verbindung mit Wasser zu entflammbaren Gasen entwickeln.

Sind Sie sich im Vorfeld bei einem Gegenstand unsicher, sollten Sie direkt die Airline, den Flughafen oder einen der Mitarbeiter vor Ort kontaktieren. Idealerweise ist es ratsam, vor allem bei relativ günstigen Kosmetika, auf deren Transport direkt zu verzichten. Ist ein Transport unumgänglich, empfiehlt es sich, diese im abgegebenen Gepäck zu verstauen. Eine kleine Deo- oder Haarspray-Dose sorgt hier auch an Board für keine Probleme mit der Fluggesellschaft.