Einfordern der Entschädigung

Einfordern der EntschädigungOb Geschäftsreise oder Familienurlaub – ein verspäteter oder gänzlich ausfallender Flug ist für alle Passagiere ein großes Ärgernis. Liegt die Schuld an der Verspätung eindeutig bei der Fluggesellschaft und kann beispielsweise nicht mit höherer Gewalt entschuldigt werden, steht dem Reisenden eine Entschädigung zu. Art und Höhe der Zahlungen sind auf europäischer Ebene durch die EU-Verordnung 261/2004 geregelt, wobei die Entschädigung von der Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke abhängt. Wesentliche Voraussetzung: Die Fluggesellschaft ist in der Europäischen Union beheimatet, unabhängig vom Start- und Zielort des verspäteten Fluges.

Einfordern der Entschädigung bei verspäteten Flügen

Grundsätzlich stehen zwei Wege zum Einfordern der Entschädigungszahlung offen: Entweder auf eigene Faust oder mit externer, rechtlicher Unterstützung.

Wer den Weg eigenständig beschreiten möchte, sollte die Fluggesellschaft bzw. den Reiseveranstalter bereits wenige Tage nach dem verspäteten Flug anschreiben und auf eine Entschädigung in angemessener Höhe (siehe weiter unten) pochen. Sind die Forderungen berechtigt, werden mehrere Passagiere des verspäteten Fluges von ihrem Recht Gebrauch machen, eine seriöse Fluggesellschaft wird nach Prüfung der Sachlage die Entschädigung überweisen.

Alternativ kann ein Rechtsanwalt oder ein spezialisierter Online-Dienstleister mit dem Einfordern der Entschädigung aufgefordert werden. Für diese Beauftragung fallen im Regelfall Kosten an, die im Verhältnis zum Entschädigungsbetrag stehen sollten. Hier lohnt außerdem die Überprüfung, ob die Kosten durch eine Reise- oder Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Durch die Erfahrung solcher seriösen Dienstleister steigen die Aussichten, dass eine berechtigte Forderung durchgesetzt wird, da der externe Partner die Sach- und Rechtslage besser einschätzen kann.

Die Forderung wird abgelehnt – was lässt sich tun?

Eine Ablehnung der Forderung ist gerade beim selbst durchgeführten Anschreiben enttäuschter Fluggäste üblich, neben der Einforderung einer falschen Entschädigung können Formfehler zur Ablehnung führen. Der Weg zu einer Rechtsberatung oder zur Verbraucherzentrale im Vorfeld ist eher anzuraten, hier warten häufig auch rechtssichere Formulare, um Ihre Ansprüche adäquat durchzusetzen. Wenn Sie sich mit der Ablehnung der Forderung nicht zufriedengeben wollen, sind der Weg zum Rechtsanwalt für die Überprüfung der Sachlage und juristische Schritte unverzichtbar.

In jedem Fall sollten die Gründe der Ablehnung genau überprüft werden, in nicht wenigen Fällen ist die Fluggesellschaft tatsächlich nicht zu einer Entschädigung verpflichtet. Beispielsweise wird für den Zeitpunkt der Verspätung nicht der Zeitpunkt des Abfluges, sondern der Ankunft am Zielort berücksichtigt. Ausgleichszahlungen werden frühestens ab zwei Stunden Verspätung und bei einer Flugstrecke von mindestens 1.500 km gezahlt und liegen dann bei 250 Euro. Ab drei Stunden Verspätung werden 400 Euro gezahlt, mehr als vier Stunden Verspätung mit Flugstrecke über 3.500 km berechtigen zu 600 Euro Entschädigungszahlungen.

Weitere Tipps und Informationen

– Die Fluggesellschaft kann die Höhe der Entschädigung unter verschiedenen Umständen anteilig kürzen. Wird beispielsweise ein Alternativflug angeboten, um die potenzielle Verspätung im Rahmen zu halten, ist eine Kürzung um maximal die Hälfte berechtigt.

– Eine Entschädigung kann grundsätzlich nur für die Verspätung des ankommenden Fluges eingefordert werden, wenn die Fluggesellschaft hierfür verantwortlich ist. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen ist die Airline von der Entschädigungsleistung befreit. Allerdings ist die Gesellschaft nach aktueller EU-Rechtsprechung zur Betreuung der Passagiere verpflichtet – bleibt diese aus, kann über anderweitige Entschädigungszahlungen nachgedacht werden.