Annullierung des Fluges

Annulierung des FlugesEs ist ein Ärgernis, das sich manchmal nicht vermeiden und erst recht nicht einplanen lässt: die Annullierung eines Fluges. Plötzlich geht es nicht mehr weiter, man sitzt in der Ferne fest oder kommt vom Ursprungsort erst gar nicht weg. Mögliche Gründe für Annullierungen gibt es viele und wir möchten im Folgenden aufzeigen, um welche es sich dabei meist handelt und welchen Anspruch auf Entschädigung Passagiere haben.

Gründe für eine Annullierung

Die Abläufe rund um einen Flug sind komplex. Damit ein Flug pünktlich starten kann, müssen viele Faktoren optimal zusammenwirken. Die Gründe für eine Annullierung können menschlichen oder technischen Ursprungs sein. Annullierungen entstehen beispielsweise durch Streiks von Fluglotsen, Bodenpersonal oder fliegendem Personal. Technische Gründe sind in vielen Fällen auf einen Defekt am Flugzeug zurückzuführen, der sich nicht in kurzer Zeit beheben lässt.

Aber auch das Wetter hat einen erheblichen Einfluss auf die Abläufe im Flugverkehr. Meist kommt es in diesem Zusammenhang jedoch eher zu Verspätungen. Wetterbedingte Annullierungen kommen nur dann zustande, wenn sich das Wetter über einen längeren Zeitraum nicht besser. Ein typisches Beispiel sind heftige Schneefälle am Abflugs- oder Ankunftsort, die einen sicheren Betrieb nicht zulassen.

Flug annulliert – wann gibt es eine Entschädigung?

Grundsätzlich gilt, dass sich Reisende den Ticketpreis voll erstatten lassen können, wenn ein Flug gestrichen wird. Stehen noch andere Flüge zum selben Ziel oder alternative Arten der Beförderung wie z. B. Bahnverbindungen zur Verfügung, können diese stattdessen genutzt werden. Passagiere haben in der Regel die Wahl zwischen

– der Erstattung des Ticketpreises,
– einer alternativen Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
– einer alternativen Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt und
– dem Rückflug zum ursprünglichen Abflugort.

Bei der Höhe der Entschädigung spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle. Erfahren Flugreisende erst weniger als 14 Tage vor Abflug von einer Annullierung, steht ihnen eine zusätzliche Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro zu. Wie hoch diese ausfällt, ist vom gewählten Reiseziel bzw. von der Distanz, dem Zeitpunkt der Annullierung und des alternativen Rückflugs abhängig. Informiert Sie die Fluggesellschaft jedoch rechtzeitig über die Annullierung, also mindestens zwei Wochen vor Abflug oder mehr, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Es kann lediglich der Ticketpreis zurückgezahlt werden. Steht den Passagieren keine Entschädigungszahlung zu, muss die Airline dennoch für Verpflegung und gegebenenfalls Unterbringung der gestrandeten Passagiere sorgen.

Geht der Flug früher als geplant, gilt dies ebenso als Annullierung. Ein überpünktlicher Flug bringt den Passagieren auch reichlich wenig. Das gilt vor allem dann, wenn es sich beim vorverlegten Flug um einen Anschlussflug handelt, der erst noch erreicht werden will. Voraussetzung für eine Entschädigung ist jedoch, dass der Flug mehrere Stunden vor dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt startet und nicht nur wenige Minuten.

Um die entsprechende Entschädigung bei der verantwortlichen Fluggesellschaft einzufordern, können Sie den folgenden Musterbrief für Annullierungen oder das EU-Beschwerdeformular nutzen:

Flugstornierung








Die außergewöhnlichen Umstände

Liegen sog. außergewöhnliche Umstände vor, geht man als Passagier jedoch leer aus. Was genau verbirgt sich aber hinter dieser eher schwammigen Formulierung? Und wie dehnbar ist der Begriff ‚außergewöhnlich‘? Das lesen Sie hier.