Alkohol, Tabak und Bargeld

Alkohol, Tabak und BargeldBei Reisen in fremde Länder unterliegen Einführungen immer den individuellen Zollbestimmungen des jeweiligen Landes. Aufgrund des Zusammenschlusses der Europäischen Union gestaltet sich die Regeln für EU-Länder einheitlich. Wird außerhalb der EU gereist, müssen sich Reisende im Vorfeld über die Zollverfahren und mögliche Einfuhren informieren. Je nach Land können diese mitunter stark variieren.

Bestimmungen für Alkohol und Tabak in EU-Ländern

Auch wenn für EU-Länder weitestgehend einheitliche Bestimmungen vorliegen, so können andere Zollvorschriften zwischen den Zielländern leicht variieren. Solang Alkohol, Tabak und Bargeld ausschließlich für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden, können diese auch bei einem Flug in andere EU-Länder über die Landesgrenzen eingeführt werden. Eine Einfuhr mit dem Ziel diese Waren weiterzuverkaufen und damit einen Profit zu erzielen ist nicht gestattet. Für derartige Fälle bedarf es entsprechender Zertifizierungsdokumente. Entsprechend dem gültigen EU-Recht obliegt es dem Reisenden nachzuweisen, dass der mitgeführte Tabak oder Alkohol auch für den persönlichen Bedarf bestimmt ist.

Dafür existieren vorher festgelegte Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Maximalwerte betragen 200 Zigarren, 400 Zigarillos, 800 Zigaretten oder 1 kg Tabak.

Maximal dürfen außerdem 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein (maximal 60 davon Schaumwein), 110 Liter Bier beziehungsweise 20 Liter mit Alkohol angereichertem Wein eingeführt werden.

Einigen EU-Ländern steht es zudem frei, die Höchstzahl für Zigaretten zu begrenzen. Das trifft dann zu, wenn in dem Herkunftsland noch nicht der Verbrauchssteuer-Mindestsatz in Kraft getreten ist. Die Höchstmenge beträgt aber mindestens 300 Zigaretten. Sofern Alkohol und Tabak für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden, muss keine Verbrauchssteuer von den Reisenden hinterlegt werden. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für Personen unter 17 Jahren, da diese weder Alkohol noch Tabak mit sich führen dürfen.

Regeln zur Einfuhr von Bargeld in EU-Ländern

Zollbestimmungen für Bargeld treten dann in Kraft, wenn 10.000 Euro oder mehr in Bargeld eingeführt wird. In diesem Fall obliegt es den Reisenden, sich bei allen Teilnehmern darüber zu informieren, ob diese Geldmenge gestattet wird. Das betrifft sowohl das Ausreise- und Einreiseland, als auch Durchgangsländer, die während der Reise durchschritten werden. Beträge von 10.000 Euro oder mehr sind außerdem beim jeweiligen Zoll anzumelden, selbst wenn sich Reisende ausschließlich innerhalb der Europäischen Union bewegen.

Unterschiede zwischen EU-Ländern und anderen Nationen

Die Zollbestimmungen können zwischen EU-Ländern und anderen Nationen erheblich variieren. Vor allem östliche Länder und der Kontinent Afrika besitzen strenge Regularien betreffend Alkohols und Tabakwaren, aber auch der lokalen Währung in Bargeld. Die einzelnen Zollbestimmungen können sich zudem nicht nur nach dem Einreiseland unterscheiden, sondern auch von welchem Land aus die Einreise vollzogen wird (dem Herkunftsland).

Bei einer Einreise nach Russland dürfen beispielsweise lediglich bis zu drei Liter Spirituosen und nicht mehr als 200 Zigaretten beziehungsweise 250 Gramm Tabak mitgeführt werden. Insgesamt darf die Höchstmenge aller Tabakwaren die 250 Gramm nicht überschreiten. Die Höchstgrenze für Bargeld beträgt sowohl in den USA als auch in Russland ebenfalls der EU-Norm von 10.000 Euro beziehungsweise Dollar. Insbesondere bei Reisen in den USA sollten die regionalen Bestimmungen erfragt werden. Alkohol ist hier zum Beispiel bei Personen unter 21 pauschal untersagt. In einigen Nicht-EU-Ländern sind Spirituosen zudem auf einen maximalen Alkoholgehalt (in Prozent) beschränkt.